Ein Bußgeld von 50.000 Euro kann drohen, wenn Hundehalter sich in den Gärten nicht an ein Verbot halten. Dies kann noch andere Folgen als finanzielle haben, weshalb man sich unbedingt daran halten sollte.
Wer ein Haustier hält, muss sich an viele Regeln halten. Wer dies nicht tut, muss mit Konsequenzen rechnen. So geht es zum Beispiel um ein Verbot für Hundehalter in Gärten, das bei Missachtung eine Strafe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann.
Trotz Freude und Liebe: Haustiere bedeuten auch Verpflichtung und Verantwortung
Ein Haustier zu besitzen, ist nicht nur mit Freude und Glück verbunden, sondern auch mit vielen Regeln, die man befolgen muss. Gerade wenn der vierbeinige Freund ein Hund ist, gelten noch schärfere Richtlinien. So ist es beispielsweise ab einer bestimmten Größe in einigen Bundesländern Pflicht, mit dem Vierbeiner zur Hundeschule zu gehen. Damit wollen die Behörden sicherstellen, dass man der Verantwortung gerecht wird und die Pflichten kennt. Doch es gibt auch ein Verbot, das noch mehr in die Privatsphäre der Hundehalter geht und sogar den eigenen Garten betrifft.
Strenge Richtlinien: Das muss man in diesem Fall beachten
So geht die Verantwortung fürs eigene Haustier auch über das Leben hinaus. Verstirbt der treue Freund des Menschen, wollen viele ihren geliebten Vierbeiner in der Nähe haben und begraben den Hund im Garten. Doch so naheliegend diese Lösung ist, gibt es Fälle, in denen man damit gegen geltendes Gesetz verstößt.
Zwar dürfen Hundehalter ihren Hund im Garten begraben, müssen dabei aber einige Vorschriften beachten. Verboten ist dies nämlich im Bundesland Bremen sowie in Wasser- und Naturschutzgebieten. Ansonsten muss das Grab wenigstens 50 Zentimeter – besser einen Meter – tief sein, damit andere Tiere den Leichnam nicht ausbuddeln können. Zudem sollte man das verstorbene Tier in Materialien begraben, die sich zersetzen und keine Giftstoffe freisetzen. Hat das Tier vorher an einer meldepflichtigen Krankheit wie Covid oder Tetanus gelitten, darf es ebenfalls nicht beerdigt werden. Auch den Mindestabstand zu öffentlichen Wegen und zum Nachbarsgrundstück von zwei Metern sollte man einhalten. Wer zur Miete wohnt, sollte vorher den Vermieter fragen. Ansonsten steht einem Begräbnis des treuen Freundes nichts im Wege.