Ein Verbot von Haustieren im eigenen Garten können sich Eigentümer kaum vorstellen. Allerdings ist in einigen Fällen tatsächlich Vorsicht geboten. Unter Umständen werden Haustierhalter zur Kasse gebeten.
Im eigenen Garten tun und lassen, was man möchte ‒ das ist für viele eine Selbstverständlichkeit. Wenn Haustiere ins Spiel kommen, müssen Halter jedoch aufpassen. Manchmal drohen Strafen.
Verbot von Haustieren im Garten
Der Hund tobt sich aus, die Katze genießt ihren Freigang, die Wellensittiche zwitschern munter vor sich hin. Haustiere im eigenen Garten zu haben, ist für viele Tierfreunde Normalität. 45 Prozent der Haushalte in Deutschland leben zudem mit einem Heimtier zusammen. Dass es eine Art Verbot für solche Tiere im Garten gibt, ist kaum vorstellbar. Allerdings existieren einige Regeln, die Haustierhalter unbedingt beachten müssen. Zum Beispiel, ob der Vierbeiner oder die Vögel im Garten Lärm verursachen. Fühlen die Nachbarn sich dadurch gestört, könnte es ernst werden.
Möglich ist, dass eine ernsthafte Lärmbelästigung und somit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Es drohen Bußgelder, die sich auf bis zu 5.000 Euro belaufen können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn extreme Tiergeräusche regelmäßig während der Ruhezeiten zu hören sind. In Deutschland beginnt die Nachtruhe üblicherweise um 22 Uhr und endet um 6 Uhr in der Früh. An Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten ganztägig. Die Mittagsruhe liegt im Normalfall zwischen 13 und 15 Uhr. Während dieser Zeiten sollten Tierhalter auf den Lärmpegel ihrer Haustiere achten.
Auch in diesem Fall droht eine Strafe
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln lautet: Grundsätzlich sollten Hunde in Deutschland im eigenen Garten niemals länger als eine halbe Stunde bellen (OLG Köln, Az. 12 U 40/93). Aber nicht nur ununterbrochenes Hundebellen kann zum Problem werden. Auch andauerndes Vogelgezwitscher ist für einige Nachbarn anstrengend. Dies ist vor allem der Fall, wenn eine große Voliere mit besonders vielen Vögeln vorhanden ist.
Weil für solche großen Unterkünfte oft eine Baugenehmigung erforderlich ist, kann es gar zu Problemen mit der Baubehörde kommen. Ob Hunde, Vögel, Katzen oder andere Tiere im Garten: Da Gesetzesvorschriften sich in Gemeinden und Regionen unterscheiden können, gilt generell, sich über die jeweiligen Richtlinien zu informieren. Nur so stehen Tierhalter auf der sicheren Seite.