Verbote: Grillen im eigenen Garten – Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Ein nicht erkennbarer Mann steht vor einem großen Grill und wendet gerade mit einer Zange das Grillgut. Auf dem gut beladenen Grill liegen Fisch, Fleisch und jede Menge Gemüse.
Symbolbild © istockphoto/RossHelen

Während der Sommermonate wollen viele möglichst viel Zeit in der Natur oder mit Freunden verbringen – da eignen sich zum Beispiel Grillabende besonders gut. Grillen im Garten kann in manchen Fällen allerdings ziemlich teuer werden.

Im Sommer gibts es viele Anlässe, eine Gartenparty zu geben. Allerdings gelten in Deutschland einige Regeln und Vorschriften, die beachtet werden sollten, auch beim Grillen im Garten. Man ist dazu verpflichtet, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

Sommer endlich da: Grillparty kann teuer werden

Der langersehnte Sommer ist nun offiziell da. So gut wie jeder veranstaltet mindestens einmal im Sommer eine Grillparty und versammelt seine Liebsten um sich herum. Wer allerdings bei sich im Garten einen Grillabend oder eine Party veranstaltet, muss einiges beachten. Im schlimmsten Fall droht ansonsten ein sehr hohes Bußgeld. Das Gleiche gilt ebenso für die Feier auf der Terrasse oder auf dem Balkon.

Viele vergessen bei einem geselligen Abend schnell, dass in Deutschland bestimmte Regeln gelten und diese auch beachtet werden müssen. Außerdem ist es auch für einen selbst ärgerlich, wenn die Nachbarn plötzlich die Musik laut aufdrehen und es zum Streit kommt. Als Ruhestörung gilt allerdings nicht nur die laute Musik. Hundegebell, laute Streitgespräche oder der Lärm der Gartengeräte zählen ebenso dazu, vor allem, wenn es zu gesetzlichen Ruhezeiten passiert.

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Bei Verstoß drohen Strafen bis zu 5000 Euro 

Der entscheidende Punkt ist die Lautstärke. Bei einer Grillparty drehen die Gäste die Musik manchmal so laut auf, dass die gesamte Nachbarschaft zum Mithören gezwungen wird. Das muss dringend vermieden werden. Es ist erlaubt, auf der Terrasse, auf dem Balkon oder im Garten Musik zu hören, allerdings gelten bei der Lautstärke etwa 30 bis 40 Dezibel als Richtwert. Alles, was darüber liegt, könnte die Ruhe der Nachbarn beeinträchtigen.

Die Regeln gelten so gut wie immer ohne Ausnahmen, allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Ruhezeiten, die unbedingt berücksichtigt werden müssen. Beim Verstoß drohen Strafen bis zu 5000 Euro. Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr am Morgen gilt die Nachtruhe. Sonn- und Feiertage gelten ganztägig als Ruhetage. In einigen Regionen gilt außerdem oft die Mittagsruhe von 12 bis 15 Uhr. Zu diesen Zeiten muss man auf die Musik so gut wie ganz verzichten. Wer im Sommer also eine Gartenparty plant, sollte lieber zuvor die Nachbarn informieren und diese in Kenntnis setzen.