
In wenigen Tagen ist es wieder so weit: Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene freuen sich auf Halloween. Doch aufgepasst! Für ein falsches Halloween-Kostüm können bis zu 10.000 Euro Strafe drohen.
Die Kinder können es kaum erwarten, doch auch immer mehr Jugendliche und Erwachsene haben Gefallen an dem 31. Oktober gefunden. Doch an diesem Abend gilt keinesfalls Narrenfreiheit. Bis zu 10.000 Euro Strafe können anfallen, wenn man ein falsches Halloween-Kostüm trägt.
Der 31. Oktober ist keine gesetzesfreie Zone
Am 31. Oktober ist es wieder so weit: Die Kinder verkleiden sich und ziehen um die Häuser, um so viele Süßigkeiten wie möglich zu ergattern. Mit dem beliebten Ausruf „Süßes oder Saures“ wissen gleich alle Bescheid, worum es den kleinen Monstern, Gespenstern und Vampiren geht. Doch während die lieben Kleinen da nicht viel falsch machen können, nutzen immer mehr Jugendliche und Erwachsene das bunte Treiben für das, was sie Spaß nennen. Doch wer sich unbefugt Zutritt zu Haus und Garten verschafft und andere Untaten vollbringt, für den kann es ganz schön teuer werden.
Bis zu 10.000 Euro: Drastische Strafe droht
Bei Erwachsenen immer beliebter sind die Halloween-Partys. Doch Vorsicht ist geboten, wenn man sich auf den Weg zu einer solchen macht. Die Straßenverkehrsordnung legt fest, dass das Kostüm die Sicht und das Gehör des Kostümträgers nicht beeinflussen darf. Der Fahrer muss identifizierbar sein, weshalb Experten dazu raten, eine Gesichtsmaske erst vor dem Veranstaltungsort aufzusetzen. Wer sich nicht daran hält, dem kann ein Bußgeld von zehn bzw. sechzig Euro drohen. Wer nachts schreiend und grölend mit Alkohol um die Häuser zieht und dabei erwischt wird, muss mitunter wegen Lärmbelästigung bis zu 5.000 Euro an Strafe zahlen.
Mit so drastischen Strafen wie Gefängnis von ein bis zwei Jahren müssen diejenigen rechnen, die Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung begehen. Hier können auch empfindliche Geldstrafen drohen. Auch wer sich als Polizist verkleidet und dann aus Spaß den Verkehr regelt, begeht eine Straftat. Diese heißt Amtsanmaßung und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet. Die höchste Strafe gibt es aber für ein anderes Vergehen. Zu vielen Kostümen gehört eine Waffe. Doch wenn diese täuschend echt aussieht und für normale Menschen nicht als eine Spielzeugwaffe zu erkennen ist, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Deshalb sollte man es mit den Scherzen und Streichen lieber nicht zu bunt treiben. Waffen kann man zum Beispiel in Neonfarben kaufen. Dann kann sie auch niemand mit echten Schusswaffen verwechseln.














