Verboten: Diese Pflanzen dürfen nicht in Garten – Strafen drohen

Ein nicht zu erkennender Mann kniet vor einem mit Erde bedeckten Boden und ist gerade dabei, eine Blume einzupflanzen. Neben ihm befinden sich ein kleiner Spaten und bereits eingepflanzte bunte Blumen.
Symbolbild © istockphoto/Liudmila Chernetska

Nicht alles, was schön aussieht und gut riecht, darf man anpflanzen. Denn laut Gesetz darf man bestimmte Pflanzen tatsächlich nicht in den eigenen Garten bringen. Bei Missachtung drohen empfindliche Strafen.

Wer in Deutschland Eigentum besitzt, kennt das bereits: Gesetze regeln, was erlaubt ist und was nicht. So gibt es auch bestimmte Pflanzen, die man nicht im eigenen Garten haben darf. Wer sich nicht daran hält, bekommt das Gesetz mit voller Härte zu spüren.

Gartenbesitzer müssen sich informieren – „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

Wer seinen Garten liebt und pflegt, wünscht sich für die Farbenpracht einmal ausgefallenere Blumen und Pflanzen. So ergibt sich für jeden individuell ein anderes Stimmungsbild, und man fühlt sich wohl in seinem eigenen, selbst erschaffenen Paradies. Mit den zahlreichen Online-Shops ist man längst nicht mehr auf die Auswahl der Gärtnereien vor Ort angewiesen. Ein Klick, und in wenigen Tagen ist die begehrte Pflanze schon zu Hause. Doch mit dieser Vielfalt kann man auch sehr viel falsch machen. Und da ein altes deutsches Sprichwort bereits besagt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sollte man sich als Gartenbesitzer genau informieren, bevor man eine bestimmte Pflanze bestellt.

Lesen Sie auch
Achtung: Dieses Gewächs im Rasen ist ein Warnsignal für Gärtner

Diese Pflanzen gehören nicht in den Garten: Experten warnen vor Einpflanzung

In einem früheren Beitrag hatten wir bereits erklärt, dass insbesondere invasive Arten nicht im Garten gepflanzt werden dürfen. Dies betrifft meistens Blumen aus fernöstlichen Ländern. Das Problem ist nämlich, dass diese Arten die heimische Vielfalt bedrohen, da sie sich schnell und rücksichtslos ausbreiten. Dazu gehören zum Beispiel der Götterbaum, der Chinesische Talgbaum oder der Japanische Hopfen.

Andere Arten hingegen sind verboten, weil sie schwere allergische Reaktionen auslösen können. Dazu gehört beispielsweise der Riesen-Bärenklau. Wer ihn entdeckt, sollte auf Empfehlung sofort reagieren und ihn komplett entfernen. Und dann gibt es noch Pflanzen, die aufgrund ihrer enthaltenen Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten sind. Der Schlafmohn enthält einen hohen Morphin-Gehalt. Der Arzneimohn ist aufgrund seines hohen Thebain-Gehalts verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Strafe von bis zu 50.000 Euro.