Verboten: Tausende Artikel von dm betroffen – “muss verschwinden”

Wartende Kunden vor einem dm.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Tausende Artikel von dm müssen nun verschwinden, weil sie die Kunden offenbar täuschen. Ähnliche Verstöße wurden bei über zwanzig Unternehmen aufgedeckt.

Ein bedeutendes Gerichtsurteil des Landgerichts Karlsruhe hat nun weitreichende Konsequenzen für eine große Drogeriemarktkette. Tausende Artikel von dm müssen in der Konsequenz aus dem Sortiment verschwinden, da die Verwendung verschiedener Begriffe als unzulässig eingestuft wurde. Die Klage, eingereicht von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), war erfolgreich und bringt Erleichterung für die Konsumenten, da das Urteil einen wegweisenden Fortschritt im Verbraucherschutz darstellt.

Täuschende Labels für Umweltfreundlichkeit im Drogeriemarkt entlarvt

Man erwartete das Urteil mit großer Spannung, aber zunächst blieb unklar, welche Produkte von ihren Labels entbunden werden sollten. Die Schlagzeilen verkündeten dann: Weder “klimaneutrale” Flüssigseife noch “umweltneutrale” Spülmittel dürfen weiterhin als solche beworben werden. Die Verwendung dieser Begriffe in der Werbung lässt die Kunden nämlich glauben, dass die Produkte umweltfreundlich und klimaneutral seien, doch bei genauerer Betrachtung entspricht das nicht der Wahrheit.

Das Gericht kam deshalb zu dem Schluss, dass die beworbenen Produkte die Erwartungen der Kunden nicht erfüllten. Es fehlten klare Angaben darüber, wie genau die Produkte die versprochene Klima- und Umweltfreundlichkeit erreichen. Obwohl ein Verweis auf eine Internetseite grundsätzlich erlaubt ist, muss dieser für die Verbraucher deutlich sichtbar auf der Verpackung angegeben sein. Ein Hinweis auf ein Waldschutzprojekt in Peru genüge nicht, um den Titel “klimaneutral” zu rechtfertigen, wie Richter Steffen Wesche betonte.

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Falsche Umweltlabels bei über zwanzig Unternehmen in Deutschland

Auch die Bezeichnung “umweltneutral” kam in die Kritik, da sie irreführend und nicht zutreffend sei. Die beworbenen Produkte hätten keine ausgeglichene Umweltbilanz, da lediglich einige Umweltbelastungskategorien erfasst würden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte wegen ähnlicher Verstöße Klagen gegen mehr als zwanzig Unternehmen eingereicht und kann nun einen wichtigen Erfolg gegen Greenwashing im Handel verbuchen. Für dm hat dieses Urteil tiefgreifende Auswirkungen. Schon vor Monaten entschied das Unternehmen, das Label “klimaneutral” nicht mehr zu verwenden. Die betroffenen Produkte werden nun ausverkauft.