Hier ist Vorsicht geboten! Diese Unterlagen sollten nie weggeworfen werden, sonst drohen Konsequenzen.
Zu viel Papierkram zu Hause ist lästig, doch einige Unterlagen sollten tatsächlich nie von Verbrauchern entsorgt werden. Wir erklären, welche Fristen gelten.
Papierberge
Die Welt wird seit Jahren immer digitaler und so entscheiden sich viele bewusst gegen riesige Papierberge zu Hause. Viele Deutsche setzen auf digitale Belege und scannen ihre Unterlagen lieber ein, anstatt zahlreiche Ordner in ihren vier Wänden zu horten. Das spart Platz. Zudem kann man wichtige Dokumente auf mehreren Festplatten oder in einer Cloud speichern und ist nicht mehr auf ein ausgedrucktes Dokument angewiesen. Immerhin verschwinden Unterlagen gerade bei Umzügen gern mal im Chaos.
Aber Achtung, denn Verbraucher sollten nicht alle Dokumente einfach entsorgen. Einige wichtige Unterlagen sollten in der Tat besser nie weggeworfen werden, da bestimmte gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. Dazu zählen zum Beispiel die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, eine Kirchenaustrittsbescheinigung sowie Testamente, Erbscheine und Sterbeurkunden von Angehörigen. Diese Dokumente sollte jeder unbedingt ein Leben lang in Papierform aufbewahren. Das Gleiche gilt für wichtige ärztliche Gutachten, Zeugnisse, den Sozialversicherungsausweis und auch Belege für die Rentenberechnung. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann diese Dokumente als digitale Kopie für sich speichern. Die Originale sollten dennoch vorliegen.
Wichtige Belege
Einige wichtige Unterlagen sollten Verbraucher zumindest für einen gewissen Zeitraum aufbewahren, auch wenn diese scheinbar nie kontrolliert werden. So sollten die Deutschen ihren Arbeitsvertrag nie entsorgen, solange sie für das Unternehmen tätig sind. Und auch Finanzunterlagen sollten für die entsprechende Laufzeit vorliegen. Zudem gilt eine Frist von dreißig Jahren für Gerichtsurteile, gerichtliche Mahnbescheide, Prozessakten und Unterlagen zu Pfändungen oder Privatinsolvenzen.
Auch Steuerbescheide sollte man nicht sofort vernichtet, sondern sie elf Jahre lang digital aufbewahren. Zumindest digital archivieren sollten die Deutschen auch Belege, die mit Vermietungen zusammenhängen, sowie Handwerksrechnungen. Hier gilt eine Frist von zehn Jahren. Dahingegen muss man beispielsweise Mietverträge und Übergabeprotokolle nur drei Jahre archivieren. Bei Kaufverträgen und Kassenbons reicht es sogar, die Dokumente zwei Jahre lang in digitaler Form vorliegen zu haben. Zuletzt sollte man auch Gehaltsabrechnungen ordentlich aufbewahren, denn diese können bis zu einem Jahr nach dem Steuerbescheid noch eingefordert werden.