
Viele Kunden wissen es nicht: In manchen Supermärkten ist es nicht erlaubt, Verpackungen von Getränken zu öffnen und einzelne Flaschen zu entnehmen. Wer es doch tut, muss mit Konsequenzen rechnen.
Für die meisten Menschen ist es ganz selbstverständlich, einzelne Flaschen aus einem Gebinde zu nehmen, um diese zu kaufen. Doch wartet spätestens an der Kasse womöglich eine böse Überraschung.
Obacht: Flaschen nicht einfach aus der Verpackung nehmen
Man kennt es vor allem aus der Getränkeabteilung: Wasser, Limonaden und Säfte sind dort häufig in Gebinden einsortiert. Meist befinden sich vier bis sechs Flaschen handlich verpackt in Plastikfolie verschweißt. Nicht selten befinden sich darunter auch aufgerissene Verpackungen, aus denen bereits einzelne Flaschen genommen wurden. Klar, nicht jeder benötigt oder möchte ein ganzes Sixpack des gewünschten Getränks. Besonders wenn das Geld knapp ist oder die Transportmöglichkeiten beschränkt sind, tut es auch eine einzelne Flasche der begehrten Erfrischung gut.
Vielerorts ist das auch kein Problem. Befindet sich aber der Barcode beispielsweise auf der Umverpackung, sollte man Vorsicht walten lassen. Ein genauerer Blick auf das Preisschild kann dabei helfen zu erkennen, ob in diesem Fall einzelne Flaschen oder lediglich die kompletten Gebinde zum Verkauf stehen. Es gibt durchaus Läden, in denen das nicht der Fall ist. Öffnet man die Packung doch, kann es sein, dass man für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Auch ist es möglich, dass die einzelne Flasche an der Kasse nicht abgerechnet werden kann, wenn sich kein Barcode darauf befindet.
Verpackung im Supermarkt öffnen – erlaubt oder nicht?
Wer sich nicht absolut sicher ist, dass auch einzelne Flaschen aus einem Sixpack im gewählten Geschäft erhältlich sind, hat zwei Möglichkeiten, um auf Nummer sicher zu gehen. Stehen auf dem Preisschild sowohl der Einzel- als auch der Paketpreis, darf man bedenkenlos auch einzelne Flaschen kaufen. Ist nur Letzteres darauf ersichtlich, kann man davon ausgehen, dass nur die gesamte Packung erhältlich ist. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, einen Mitarbeiter des Marktes zu fragen. Ähnlich verhält es sich auch mit anderen Waren, die etwa durch eine Banderole zusammengehalten werden. Es ist übrigens nicht untersagt, eine Packung Eier zu öffnen, um zu schauen, ob diese intakt sind. Grundsätzlich dürfen Verpackungen im Supermarkt aber nicht geöffnet werden.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Gutefrage.net)














