Viele völlig ahnungslos: Diese Fehler in der Drogerie sind strafbar

Frau beim Stöbern während Einkaufs in der Drogerie.
Symbolbild © istockphoto/Traimak_Ivan

Viele Deutsche sind ahnungslos. Doch diese Fehler in der Drogerie sind tatsächlich strafbar. Hier gibt es alle Details.

Vermutlich jeder hat schon mindestens eine der hier aufgezählten Sachen beim Einkaufen getan. Es ist allerdings Vorsicht geboten. Denn diese Fehler in der Drogerie oder dem Supermarkt sind strafbar.

Obst genau prüfen

Kaum etwas ist ärgerlicher, als sich frisches Obst zu kaufen, das nach nur kurzer Zeit verdirbt. Daher prüfen es viele vorm Kauf bereits im Supermarkt auf Herz und Nieren. Allerdings sollte man es dabei nicht übertreiben, sonst drohen rechtliche Konsequenzen. So sollte man eingeschweißte Verpackungen auf jeden Fall intakt lassen. Auch offen herumliegendes Obst sollte man lediglich leicht ertasten und nicht etwa an manchen Stellen komplett eindrücken. Das kann der Supermarkt andernfalls als Sachbeschädigung zur Anzeige bringen. Ebenfalls sollte man das Naschen von Kirschen, Erdbeeren und Co. für den Geschmackstest künftig unterlassen. Hierbei handelt es sich um den Tatbestand des Diebstahls.

Lesen Sie auch
Wende: Fast jeder Zehnte ernährt sich in Deutschland vegetarisch

Am Duschgel riechen

Sicherlich noch häufiger passiert Folgendes: Die Eigenmarke hat eine neue Limited Edition an Duschgel herausgebracht. Oder der Lieblingsweichspüler hat eine neue Duftrichtung im Sortiment. Da kann man doch nicht anders und muss direkt proberiechen. Schließlich soll nichts im Einkaufskorb landen, dass man nicht gut riechen kann. Dieses Verhalten sollte man am besten sofort abstellen, denn auch hier kann das strafrechtlich verfolgt werden. Öffnet man die Originalverpackung, handelt es sich erneut um eine Sachbeschädigung. Folglich müsste man den Artikel kaufen, um den Schaden wettzumachen. Das gilt übrigens ebenso in der Parfüm- oder Make-up-Abteilung. Dort sollte man sich daher immer an die ausgewiesenen Tester halten.

Lesen Sie auch
Knapp 60 Filialen: Beliebte Dönerkette wird es so nicht mehr geben

Keinen Anlass bieten

Es gibt eine weitere Angewohnheit, die zu unschönen Szenen beim Einkauf führen kann: wenn man auf einen Einkaufskorb oder -wagen verzichtet und die Ware stattdessen im eigenen Rucksack oder der eigenen Tasche verstaut. Das regelmäßige Kramen in der Tasche kann dabei fälschlicherweise als versuchter Diebstahl ausgelegt werden. Gerade dann, wenn man bereits Neuware aus einem anderen Geschäft mit sich führt. Für diese empfiehlt es sich, den Kassenbon unbedingt aufzubewahren. Wenn sie sich künftig diese Tipps zu Herzen nehmen, kann vor Orte ohne Komplikationen eingekauft werden.