Voll essen beim „All you can eat“-Buffet – Das ist dabei verboten

Buffet Essen bei All you can eat
Symbolbild © istockphoto/LElik83

All you can eat Buffets sind beliebt. Für einen gewissen Betrag kann man essen, soviel man möchte. Doch es gibt gewisse Regeln zu beachten.

Essen, soviel man kann

All you can eat Buffets bieten eine große Auswahl. Sie laden zu einem ausgiebigen Mahl ein. Jeder kann so oft zum Buffet gehen, wie er möchte und sich hemmungslos bedienen. Das nutzen viele Feinschmecker ausgiebig. Oft ist der Magen dann hinterher kurz vorm Platzen.

Doch bei manchen kommt der Hunger auch erst später. Sie nehmen sich dann gerne etwas vom reichhaltigen Buffet mit. Manche kommen sogar mit ihren Tupperdosen zum Buffet.

Das ist ein häufiges Problem. Denn sobald es etwas umsonst gibt, werden die Menschen gierig. Bei ihnen setzt ein urzeitlicher „Raff-Impuls“ ein. Die gute Kinderstube verabschiedet sich.

Manche Verhaltensweisen sind nicht akzeptabel

Um diese zu verhindern, gibt es einen Buffet-Knigge. Dieser hat der Gentleman-Blog extra zusammengestellt. Dieser Buffet-Knigge soll helfen, das Buffet Erlebnis zum Genuss zu machen. Und zwar für alle.

Die Regeln sind in diesem Knigge klar definiert. So sind einige Verhaltensweisen unerwünscht.

So z.B. das Vordrängeln. Denn dies ist nicht nur unhöflich, sondern auch unnötig. Denn bislang musste noch niemand an einem Buffet verhungern. In der Regel ist genug für alle da. Auch ein überladender Teller ist unnötig. Schließlich kann man so oft zum Buffet gehen, wie man möchte.

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Rücksicht auf andere nehmen, sollte selbstverständlich sein. So sind Flecken auf den Tischdecken, sowie Besteck, dass in Schüsseln und Schalen rutscht zu vermeiden.

Natürlich kann immer mal etwas daneben gehen. Dann sollte jeder Gast die Verunreinigung selbst entfernen. Ist das nicht möglich, sollte dem Gastronomie-Personal Bescheid gegeben werden. So fühlen sich auch die anderen Gäste am Buffet wohl.

Hamstern ist strikt verboten

Irgendwann ist jeder einmal satt. Doch das Buffet ist noch voll und die Speisen einfach zu lecker. Dieses Gefühl kennen wohl die meisten. Sie möchten das Essen dann nicht liegen lassen, sondern packen es in Tupperdose oder Frischhaltebeutel ein.

Doch Vorsicht: Das ist so nicht gewollt. Das stellt der Hotel- und Gaststättenverband ganz deutlich klar. Denn Speisen und Getränke, in einem Restaurant, werden grundsätzlich zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten.

Dies bedeutet konkret: Das Mitnehmen von Köstlichkeiten ist nicht Gegenstand des Vertrages. Durch Hinweisschilder wird dies meistens nochmal verdeutlicht. Auch die Augen des Personals sind wachsam. Dadurch wird das Mitnehmen von Speisen auch vielerorts unterbunden.