Von der Steuer absetzen: Bis zu 5.200 Euro bekommen für Gartenarbeiten

Symbolbild

Karlsruhe Insider: Geld zurückbekommen.

Ganz gleich, ob Sie Hausbesitzer oder nur Mieter sind: Gartenarbeit können Sie steuerlich geltend machen. Wer allerdings die letzten Kassenbons vom letzten Besuch des Gartencenters sucht, wird damit keinen Erfolg haben. Materialkosten wie gekaufte Pflanzen können leider nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Dagegen können Sie einige der Gartenarbeiten steuerlich absetzen. Die Gartenarbeiten können Sie steuerlich geltend machen, und zwar bis zu 5.200 Euro, und zwar als haushaltsnahe Dienstleistungen.

Diese Tätigkeiten können Sie geltend machen:

  • Garten wird neu angelegt oder komplett umgestaltet,
  • Baumfällarbeiten, welche in Auftrag gegeben wurden,
  • Dienstleister mäht Rasen, bekämpft Schädlinge, schneidet Hecken und sorgt für freie Wege,
  • Handwerker legt Schwimmteich oder Gartenteich an, errichtet eine Mauer, verlegt Rollrasen
  • Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten , Verbrauchsmittel (Reiniger),
  • Entsorgungskosten durch eine Firma.
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Diese gesamten Kosten können nur als haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn der Garten zu einem Komplex gehört, der von Ihnen selbst bewohnt wird.

Dazu zählen auch Ferienwohnungen und Schrebergärten, in denen man direkt wohnen kann.  Viele Finanzämter erkennen diese Kosten nur dann an, wenn der Zahlungsbeleg eines Überweisungsträgers mit einem passenden Kontoauszug zu einer Rechnung beigelegt wird.