Vorsicht Straftat: Beim Einkaufen bei Kaufland kann es brenzlig werden

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Gemütlich den Wocheneinkauf erledigen, dabei sich vom Sortiment inspirieren lassen und dann zufrieden nach Hause fahren. Wer bei Kaufland einkauft, kann jedoch auch Täter einer Straftat werden.

Viele Kunden wissen nicht, dass sie sich beim Einkaufen im Supermarkt Kaufland strafbar machen können. Daher sollte eine Aktion auf jeden Fall vermieden werden.

Vom Kunden zum Straftäter

Beim Einkaufen im Supermarkt gibt es einige Regeln zu beachten. Dabei geht es weniger um das Miteinander oder die Hausordnung. Es geht hier um einen konkreten Punkt, den sicherlich jeder schon einmal versucht war zu tun. Vielleicht hat man ihn sogar schon getan. Viele Supermärkte, auch Kaufland, verstehen hier aber keinen Spaß mehr.

Fakt ist, dass jeder weiß, dass man nichts stehlen oder zerstören darf. Auch ein Überfall ist eine Straftat. Ein normaler Kunde wird sich auch an diese Gesetze halten. Doch es gibt einen Punkt, bei dem zahlreiche Kunden gar nicht wissen, dass sie eine Straftat begehen.

Fehler beim Einkaufen vermeiden

Auf den Seiten der Verbraucherzentralen gibt es eine sehr gute Übersicht darüber, was verboten und was erlaubt ist, beim Besuch im Supermarkt. Trotzdem fühlen sich manche Kunden wohl in den Filialen ihres Vertrauens so wohl, dass sie den einen oder anderen Punkt getrost über Bord werfen.

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Mancher beginnt schon während dem Einkaufen seine eingeladenen Lebensmittel zu verzehren. Kein Problem oder? Einfach die leere Packung an der Kasse bezahlen. Erledigt. Tatsächlich ist aber der Verzehr von noch nicht bezahlten Lebensmitteln nicht erlaubt. Denn es gilt: Dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt.

Ausnahmen sind aber drin

Gerade bei Kindern, drücken die Angestellten meist ein Auge zu. Bei Erwachsenen kann es schon einmal dazu kommen, dass sie gebeten werden, dies nicht erneut zu tun. Doch sehr brisant ist die Situation, wer beim Einkaufen beispielsweise einfach Obst oder Gemüse probiert. Dies ist in der Tat strafbar.

Wer aber vor dem Kauf die Ware probieren möchte, der kann einfach das Personal ansprechen. Denn in diesem Fall können die Kunden dann erlaubt die Produkte kosten. Bei Kaufland sei dieses Vorgehen sogar erwünscht. Es ist auf jeden Fall besser, als bei Nichtfragen dem Mundraub bezichtigt zu werden.