Wegen falscher Anrede und einiger weiterer Komplikationen muss eine Bank einer Trans-Frau nun 2000 Euro zahlen. Diese fühlte sich durch das Geldinstitut benachteiligt und diskriminiert.
Eine Bank in Deutschland muss nun eine Strafe von 2000 Euro zahlen, denn sie hat eine Trans-Frau Monate lang falsch angeredet. Diese fühlte sich ungerecht behandelt und diskriminiert.
Trans-Menschen kämpfen für ihre Rechte – “Längst noch nicht überall angekommen”
Heutzutage sollte man meinen, dass es auch Trans-Menschen gelungen ist, überall akzeptiert zu werden. Das Recht dazu haben sie, denn abgesehen davon, dass sie Menschen wie alle anderen auch sind, schützt sie das Transsexuellengesetz noch einmal im besonderen Maße. Denn auch in einer so toleranten Gesellschaft wie der heutigen müssen die Menschen um ihre Rechte anscheinend kämpfen: das Recht auf Namensänderung und das Recht auf Geschlechtsangleichung wurden inzwischen deutlich vereinfacht. Doch diese Denkweise scheint noch nicht bei allen angekommen zu sein, wie beispielsweise der Fall eines non-binären Menschen zeigte, der eine Fluggesellschaft verklagte – wegen fehlender non-binärer Anrede. Nun gibt es einen weiteren Fall, der zeigt, dass die Toleranz wohl noch nicht überall angekommen zu sein scheint.
Bank muss Strafe zahlen: Trans-Frau fühlte sich ungerecht behandelt
Der Vorgang, der alles ins Rollen brachte, schien eigentlich völlig normal. Eine Trans-Frau hatte per Gericht ihren Namen ändern lassen und wollte natürlich die geänderten Personenstandsdaten nun auch an ihre Bank weitergeben. Sie bat die DKB schriftlich, ihre Anrede und ihren Namen zu ändern. Das entsprechende Formular hatte sie eingereicht sowie das dazugehörige Dokument vom Gericht. Eigentlich ist dies – wie zum Beispiel bei einer Heirat – ein ganz alltäglicher Antrag.
Doch die DKB hatte auch vier Monate nach der schriftlichen Antragstellung durch die Kundin die Frau immer noch mit der männlichen Anrede angeschrieben. Hinzu kam, dass zwei Wochen lang ihr Depot gesperrt wurde. Die Begründung: das Geldwäschegesetz. Obwohl sie die entsprechenden Unterlagen einreichte, zögerte die Bank die Namensänderung immer wieder hinaus. Der Frau reichte es und sie zog vor Gericht. Dieses gab ihr Recht. Das Geldwäschegesetz reiche für eine so lange Wartezeit als Begründung nicht aus. Insbesondere, da andere Namensänderungen, zum Beispiel durch eine Heirat, deutlich schneller vollzogen würden. Das Gericht sprach ihr anstatt der geforderten 3.000 Euro jedoch nur 2.000 Euro zu. Denn inzwischen hatte sich die Bank bei der Kundin telefonisch einige Male entschuldigt.