Wegen Veggieverbot: Gastronomen müssen Speisen umbenennen

Ein Restaurant in der Frontansicht, ganz oben hängen Laternen mit der Aufschrift vegan. Diese Gaststube hat sich auch vegetarische und vegane Alternativen und Speisen fokussiert.
Symbolbild © imago/aal.photo

Jetzt schlägt die „Wortpolizei“ wohl gnadenlos zu. Wegen eines speziellen Veggieverbots für Gastronomen und Hersteller sind die Betroffenen außer sich vor Wut. Die Umbenennung der Speisen kostet Zeit, Nerven und Geld. 

Das EU-Parlament will ein knallhartes Namensverbot durchsetzen. Hersteller und Gastronomen sind betroffen. Verbraucherschützer zeigen kein Verständnis für ein solches Verbot.

Wegen dieses Veggieverbots sind Gastronomen aufgebracht

Deutschland liebt Fleisch. Nach einem leichten Rückgang ist der Konsum 2024 wieder gestiegen. Gleichzeitig sind vegane Produkte im Trend. Wer Lust auf vegane Hackbällchen oder Tofu-Steak hat, kann sie unter diesen Bezeichnungen in Supermärkten erwerben oder in einigen Restaurants bestellen. Auch in Zukunft wird das noch möglich sein ‒ aber wahrscheinlich unter anderen Namen. Denn das EU-Parlament will Bezeichnungen für traditionell tierische Produkte schützen, weshalb vegane Produkte künftig nicht mehr nach ihnen benannt werden sollen. Die Begründung: Für Verbraucher bestünde ein Verwechslungsrisiko.

Von „Rückschritt“ bis „Fortschritt“: Die Meinungen sind geteilt

Bei Kritikern kommt der Plan nicht gut an, darunter sind Vegetarier und Veganer. Auch der Branchenverband DEHOGA Hessen findet klare Worte, nennt das Vorhaben „unsinnig“. Zudem weisen Verbraucherexperten darauf hin, dass eine Änderung der bisherigen Regelung wegen des verhältnismäßig geringen Verwechslungsrisikos nicht sinnvoll sei. Das sieht das EU-Parlament jedoch anders, weshalb es klar in Richtung Verbot geht. Ob Fleischer oder Gastronomen, die auf traditionelle Fleischgerichte setzen: Viele von ihnen finden die Pläne fortschrittlich.

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Andere sehen den Vorschlag hingegen als Rückschritt, betiteln ihn als „lächerlich“. Auffällig ist, dass vor allem Verbraucher den ganzen Streit rund um ein mögliches Namensverbot insgesamt wohl eher als eine Art Symbolthema wahrnehmen. Zum Beispiel schreibt eine Person im Netz: „Haben wir keine anderen Sorgen?“, während eine andere die Frage stellt, wozu man einen wenig nachhaltigen und teuren Aufwand betreiben würde. Und teuer dürfte es für betroffene Gastronomen, die Veganes anbieten, tatsächlich werden. Denn eine Umbenennung aller Produkte und Speisen und die Umstellung des Konzepts ‒ das kostet. Wenn die EU-Mitgliedsstaaten dem Vorhaben des Parlaments zustimmen sollten, ist das Namensverbot offiziell.