Weihnachtsmärkte: Glühwein-Verkäufer muss Maßnahmen einführen

Glühweinstand auf dem Weihnachtsmarkt.
Symbolbild © istockphoto/rsokoloff

Ein Glühwein-Verkäufer musste jetzt eine bestimmte Maßnahme einführen, denn auf den Weihnachtsmärkten muss jetzt konsequent gehandelt werden.

Auf den Weihnachtsmärkten gibt es jetzt Konsequenzen. Ein Glühwein-Verkäufer führt daher eine neue Maßnahme ein.

Drastischer Schritt beim Glühwein-Stand

Bei Glühwein denken viele sofort an den Weihnachtsmarkt. Bei einem Besuch in der vorweihnachtlichen Zeit gehört eine Tasse Glühwein oder Punsch für fast jeden Besucher einfach zum Standardprogramm.

Jetzt allerdings sieht sich ein Schausteller gezwungen, nach Jahren eine Maßnahme für seinen Glühwein-Stand zu ergreifen. Diese ist durchaus drastisch, doch laut ihm bleibt ihm keine andere Wahl.

Konsequenzen gezogen

Der Betreiber, der seit Jahren einen Glühwein-Stand auf dem Weihnachtsmarkt in Essen betreibt, musst jetzt handeln. An seinem Stand befindet sich ein Schild, das in vier verschiedenen Sprachen einen Hinweis an die Besucher ausgibt.

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„Betteln verboten“ lautet die Aufschrift auf dem Schild. Der Schausteller, der das ganze Jahr über mehrere Veranstaltungen in Essen mit seinem Stand besucht, sah sich gezwungen, die Information an seinem Stand anzubringen.

Deutliche Worte von Standbetreiber

Der Standbetreiber findet klare Worte dafür, warum er das Schild angebracht hat. Denn er selbst sagt, die Bettler würden immer aggressiver werden. Da er aber wolle, dass sich seine Gäste bei ihm wohlfühlen, müsste er entsprechend handeln.

Die Stadt Essen hat auf das Hausrecht des Standbetreibers verwiesen. Daher sieht sich hier auch niemand gezwungen, einzuschreiten. Es gebe also keine Einwände gegen das Schild am Stand des Glühwein-Verkäufers.