Postboten haben oft einen langen und anstrengenden Arbeitstag. Umso mehr freuen sie sich über ein kleines Trinkgeld. So viel ist üblich.
Als Postbote hat man es oft nicht leicht. Häufig sind die Gebiete, in denen man Päckchen und Pakete zustellen soll, viel zu groß und nicht selten müssen ganze Möbelstücke bis in den fünften Stock geschleppt werden. Umso mehr freut sich der Zusteller über ein kleines Trinkgeld. Leider wissen viele nicht, wie viel Geld hier üblich ist. Hier eine entsprechende Übersicht.
Obergrenze beachten!
Ganz besonders zu Feiertagen wie Weihnachten denken viele Menschen besonders an ihre Mitmenschen. So will man sich auch bei seinem Postboten erkenntlich zeigen und diesem eventuell auch ein kleines Trinkgeld geben. Dabei wissen bedauerlicherweise viele Menschen nicht, wie viel Trinkgeld üblich ist oder ob die Postboten dieses überhaupt annehmen dürfen. Denn in einigen Firmen ist es den Mitarbeitern gar nicht erlaubt, extra Geld anzunehmen. In anderen wiederum gibt es eine bestimmte Grenze, bis zu der man Geld annehmen darf. Und wieder andere Unternehmen erlauben es ihren Mitarbeitern nur, Sachgeschenke bis zu einem gewissen Wert anzunehmen. Aus diesem Grund ist es ratsam, vorher bei dem entsprechenden Unternehmen nachzufragen.
Laut Linda Kaiser, der stellvertretenden Vorsitzenden der Knigge-Gesellschaft sind neben Trinkgeld auch kleine Aufmerksamkeiten wie Kuchen, Kaffee oder – ganz besonders um die Weihnachtszeit – Plätzchen eine gute Wahl.
Auch Sachgeschenke sind beliebt
Größere Unternehmen wie die Deutsche Post DHL Group erlauben ihren Paketboten zum Beispiel kein Trinkgeld, sondern lediglich Sachgeschenke mit einem Wert von bis zu circa 25 Euro. Generell ist es Beamten sowie Arbeitnehmern nicht gestattet, Geschenke oder Belohnungen entgegenzunehmen. Allerdings wird hier öfter eine Ausnahme gemacht, wenn es sich um Geschenke von nur kleinem Wert handelt. Hermes ist da noch ein wenig strenger. Hier darf es nicht mehr als zehn Euro Trinkgeld geben und auch Sachgeschenke müssen unter diesem Wert liegen.
Generell gilt bei Sachgeschenken, aber auch bei Trinkgeld in allen Branchen eine Regel: Wer etwas gibt, darf es nicht an bestimmte Bedingungen oder Gegenleistungen knüpfen. Ein derartiges Vorgehen könnte man sonst als Bestechung auslegen. Allein weil viele Unternehmen und Firmen ihre Angestellten vor derartigen Vorwürfen schützen wollen, gibt es für Sachgeschenke und auch Trinkgeld so strenge Regeln und auch Grenzen.