„Wusste ich nicht“: Kunden begehen Straftaten bei Kaufland und Lidl

Frau beim Einkaufen im Supermarkt
Symbolbild © istockphoto/Smederevac

Es klingt nach einer unglaublichen Geschichte, jedoch begehen Kunden regelmäßig Straftaten bei Supermärkten wie Kaufland und Lidl. Das steckt dahinter.

Wer seine Einkäufe in Discountern und Supermärkten erledigt, sollte besser aufpassen. Denn ohne es zu wissen, können Kunden Straftaten bei Aldi, Lidl, Kaufland und Co. begehen. Was unglaublich klingt, ist in vielen Supermärkten Alltag.

Alles andere als erlaubt

Es gibt viele Dinge, die in Supermärkten und Discountern nicht gerne gesehen sind. Dazu gehören neben unverfänglichen Verhaltensweisen, wie den Einkaufswagen mitten im Gang zu platzieren, auch Dinge, die bei Kaufland, Lidl und anderen Supermärkten als echte Straftaten gelten. Und das, obwohl sie sehr häufig vorkommen.

So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Produkte wie Wasserflaschen, Säfte und Co. bereits vor dem abgeschlossenen Bezahlvorgang zu öffnen. Gerade im Sommer tun das jedoch viele Kunden, da sie nur mal eben schnell ihren Durst löschen wollen. Danach stellen sie die angebrochene Flasche dann wie selbstverständlich aufs Band und bezahlen. Genau das ist – streng genommen – aber nicht erlaubt. Die Kunden begehen in diesem Fall eine Straftat.

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Spezielle Aktionen für Verbraucher und Kunden

Ebenfalls nicht gerne gesehen ist es, in den Supermärkten am Zeitungsstand stundenlang in einer Zeitschrift oder Zeitung herumzublättern. Immerhin wird da etwas konsumiert, was noch gar nicht gekauft wurde. Viel zu oft werden so Artikel gelesen, die interessant sind, nur um die Zeitung danach wieder zurück ins Regal zu legen. Bezahlt wird dafür nicht. Einige Supermärkte wie Kaufland, Aldi, Lidl und weitere sehen derartige Aktionen alles andere als gelassen und sind sich einig, dass die Kunden Straftaten begehen.

Was jedoch erlaubt ist: Im Rahmen von speziellen Aktionen können Kunden in Supermärkten und Discountern immer wieder verschiedene Produkte probieren. Dazu werden beispielsweise an der Wurst- und Käsetheke sogenannte Probierteller aufgestellt, auf denen sich neue Produkte befinden. Hier dürfen die Kunden sich bedienen und nach Herzenslust zugreifen, ohne zuerst für die Artikel bezahlen zu müssen.