Zuckersteuer wird konkret – diese Getränke sollen richtig teuer werden

Zu sehen ist ein Sortiment aus roten, blauen, orangefarbenen und grünen Getränkedosen im Sortiment eines Supermarktregals. Die bunten Farben der Blechdosen signalisieren erfrischende Softdrinks.
Symbolbild © istockphoto/petrenkod

Viele beliebte Getränke könnten an der Supermarktkasse deutlich teurer werden. Ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums macht erstmals konkret, wie hoch die geplante Zuckersteuer ausfallen soll. Besonders klassische Cola, Limonaden und stark gesüßte Eistees würden einen deutlichen Aufschlag bekommen.

Die Pläne sehen eine gestaffelte Steuer vor. Entscheidend ist, wie viel Zucker in einem Getränk steckt. Die neue Abgabe soll nach dem aktuellen Entwurf ab dem 1. Juli 2027 greifen. Beschlossen ist sie allerdings noch nicht. Das Kanzleramt hat das Vorhaben zunächst gebremst, die politische Abstimmung läuft weiter.

Kunden müssen zahlen: Cola könnte 38 Cent pro Liter teurer werden

Nach dem Entwurf beginnt die Besteuerung bei einem Zuckergehalt von mindestens fünf Gramm je 100 Milliliter. Für Getränke mit fünf bis unter sieben Gramm Zucker sollen 26 Cent Steuer pro Liter anfallen. Bei sieben bis unter zehn Gramm steigt die Abgabe auf 32 Cent. Enthält ein Getränk mindestens zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter, wären sogar 38 Cent pro Liter fällig.

Damit würden viele klassische Cola-Sorten in die höchste Stufe fallen. Enthält eine Cola beispielsweise rund 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter, kämen nach dem Entwurf 38 Cent Steuer pro Liter hinzu. Bei einer 1,5-Liter-Flasche wären das rechnerisch 57 Cent zusätzliche Steuer. Bei einem Kasten mit zwölf Litern summiert sich die Abgabe auf 4,56 Euro. Kommt darauf noch die Mehrwertsteuer, könnte die Mehrbelastung bei vollständiger Weitergabe an die Kunden sogar über fünf Euro liegen. Auch klassische Orangen- und Zitronenlimonaden sowie zahlreiche gesüßte Eistees könnten je nach Zuckergehalt in eine der drei Steuerstufen fallen.

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Zero-Getränke sollen verschont bleiben

Überraschend ist, welche Getränke der aktuelle Entwurf ausnimmt. Zero- und Light-Produkte, die ihren süßen Geschmack durch Süßstoffe statt Zucker erhalten, sollen nicht unter die geplante Abgabe fallen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte ohne zugesetzten Zucker sollen ausgenommen bleiben. Gleiches gilt nach dem derzeitigen Entwurf für pflanzliche Drinks wie Hafermilch sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreien Wein.

Ob Verbraucher die geplante Steuer tatsächlich vollständig über höhere Preise bezahlen müssen, ist noch offen. Hersteller und Händler entscheiden letztlich selbst, in welchem Umfang sie zusätzliche Kosten weitergeben. Fest steht bislang deshalb nur: Sollte das Gesetz in dieser Form kommen, trifft es besonders zuckerreiche Getränke. Ausgerechnet die klassische Cola würde dann zu den Produkten gehören, bei denen Verbraucher den Unterschied an der Kasse besonders deutlich merken könnten.

(Quellen: Bundesfinanzministerium, Bundesregierung)