
Ab diesem Januar sind bestimmte Wasserleitungen verboten und können sogar zu einem Zwangsgeld führen, wenn man sie nicht austauschen lässt. Betroffene sollten daher ein bestimmtes Datum nicht aus den Augen verlieren.
Wer diese Wasserleitungen nicht bis zu einem bestimmten Datum im Januar ausgetauscht hat, könnte mit einem Zwangsgeld belegt werden, denn sie sind verboten. Damit es gar nicht so weit kommt, sollte man schnellstmöglich reagieren.
Verbote schützen die Gesundheit der Menschen: „Schon seit Jahren beschlossene Sache“
Verbote kommen nicht aus heiterem Himmel, sondern werden in der Regel schon Monate oder sogar Jahre vor dem Stichtag beschlossen und bekannt gegeben. Dies betrifft zum Beispiel bestimmte Holzöfen und Kamine. Grundlage für solche Verbote ist der Schutz von Tier, Mensch und Umwelt. So gelten mittlerweile neue Emissionswerte, die man auf keinen Fall überschreiten darf. Da solche Änderungen bei Kaminen oder Wasserleitungen oftmals richtig ins Geld gehen können, brauchen die Verantwortlichen genug Zeit, um sich um eine Beseitigung, Entfernung oder Aufrüstung zu kümmern. Dies gilt auch für das jetzt kommende Verbot bestimmter Wasserleitungen. Diese sind nämlich eigentlich schon seit Jahren verboten.
Diese Wasserleitungen sind verboten: Dies müssen Betroffene im Januar beachten
Schon vor längerer Zeit erkannte man anhand von Messungen, dass Bleileitungen extrem gesundheitsschädlich sind. Das in ihnen enthaltene Blei kann sich im Wasser absetzen und so beim Menschen zu einer Bleivergiftung führen. Dies bedeutet in schweren Fällen den Tod, in leichteren Fällen enorme gesundheitliche Schäden. Deshalb beschloss der Gesetzesgeber in Deutschland schon vor Jahren, dass alle Bleileitungen in Deutschland verschwinden müssen.
Viele gibt es Schätzungen zufolge nicht mehr. Laut Stand 2023/24 gibt es noch ca. 15.000 Hausanschlussleitungen und rund 38.000 Gebäude mit Bleirohren in der Installation. Insbesondere in Bauten, die vor 1973 errichtet wurden, kommen Bleileitungen noch häufiger vor. Die neue Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass bis zum 12. Januar 2026 alle Bleirohre ausgetauscht werden müssen. Tut man dies nicht, kann das Gesundheitsamt den Austausch sogar mit einem Zwangsgeld erzwingen. Experten raten dazu, den Austausch zügig vorzunehmen, sobald man Kenntnis davon hat. Auch sollte man sich keine Wasserhähne aus dem Ausland zulegen, da diese Blei enthalten können, das sie ebenfalls ins Trinkwasser abgeben.
(Quellen: Eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














