Autotür laut schließen: Erster Ort verbietet es in Baden-Württemberg

Offene Autotür und Gepäckraum eines Autos voller Angelausrüstung. In dem Fahrzeug befinden sich verschiedene Gegenstände, die eine Person in den Kofferraum gepackt hat.
Symbolbild © istockphoto/Lucia Gajdosikova

Eine Autotür zu laut zu schließen, kann von den Mitmenschen durchaus als nervig empfunden werden. Ein Ort in Baden-Württemberg möchte dies nun sogar verbieten.

In der Autobranche ist in letzter Zeit mit dem Vormarsch der E-Mobilität ganz schön was im Gange. Die einen schwören nach wie vor auf den Verbrenner, die anderen sind schon lange Tesla-Fans, nochmals andere verzichten vollends auf das Auto. In einem Ort in Baden-Württemberg gibt es jetzt aber ein ganz anderes Problem rund um das Fahrzeug mit den vier Rädern: Es geht darum, dass einige Menschen die Autotür zu laut schließen. Dagegen soll nun vorgegangen werden.

Autotür zu laut

Im Sommer kann Autofahren richtig schön sein. Freie Sicht, gutes Wetter, ein Tag am See. Bei warmen Temperaturen muss man aber einige Dinge immer aus dem Wagen räumen, denn es herrscht Explosionsgefahr. Seine Autotür zu laut zu schließen, birgt zwar keine Explosionsgefahr, aber einige Menschen stört es trotzdem. Das mag verständlich sein – aber ein Gesetz zu verabschieden, das das verbietet: Geht das nicht ein bisschen zu weit?

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Die neue Verordnung der Polizei von Erdmannhausen (Kreis Ludwigsburg) sieht das anders. Durchgesetzt ist die Regelung zwar noch nicht, aber das, was die Polizei fordert, regt die Bürger jetzt schon auf. Denn es sollen Strafen für diejenigen geben, die ihre Fahrzeug- oder Garagentür zu laut schließen.

Eine neue Verordnung

Zu der vorgeschlagenen Regelung entstand eine Diskussion bei Facebook. Wo genau denn „zu laut“ beginne, wollte ein Nutzer wissen, doch die Antwort blieb aus. Denn bisher enthält die neue Verordnung, deren Antrag zwar noch nicht unterschrieben, aber bereits vorgelegt ist, keine Definition von „zu laut“. Das kann also durchaus subjektiv ausfallen. Eine weitere Forderung in dem Antrag lautet, dass Fahrzeuge nicht mehr mit laufenden Motoren in der Nähe von Wohngebäuden stehen dürfen. Das ließe sich schon eher überprüfen, aber wieder könnte man fragen: Was heißt denn „in der Nähe“?

Noch ist die neue Verordnung nicht abgesegnet, dafür bedarf es der Unterschrift des Gemeinderates. Dennoch lässt sich die ganze Diskussion vielleicht sehr gut mit diesem Kommentar einer Nutzerin zusammenfassen: „Gibt es keine anderen Probleme?“