Fastnachtsveranstaltungen dürfen stattfinden in Baden-Württemberg

Menschen verkleidet an Fasching.
Symbolbild

Grünes Licht, die Fastnachtsveranstaltungen dürfen stattfinden im Südwesten – Auch weitere Lockerungen kommen.

Baden-Württemberg wagt nach monatelangen Einschränkungen ab kommender Woche einen kräftigen Schritt zurück in die Normalität.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verkündete am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags die geplanten Öffnungsschritte raus aus den Corona-Auflagen.

Das Land öffnet damit schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Clubs und Discos dürfen unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen, die Zugangsregeln für Restaurants werden gelockert, Messen sind wieder erlaubt, und bei Veranstaltungen werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen. Das Land will auch Fastnachtsveranstaltungen unter bestimmten Regeln zulassen.«Als leidenschaftlicher Fastnachts-Narr möchte ich noch ein Wort zur Fasnet sagen: Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich», sagte Kretschmann im Plenum. DieRottweiler Narren hatten zuvor verkündet, ihren traditionellen Narrensprung unter Beachtung der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht in einen abgesperrten Bereich in der Altstadt veranstalten zu wollen.

Das heißt, es dürfen nur Geimpfte und Genesene mit einem aktuellen Schnelltest dabei sein. Am Donnerstag hatte Kretschmann gesagt, dass Fastnachtsumzüge nicht erlaubt sein würden.Was wird sich sonst konkret ändern?Bisher gilt im Südwesten die sogenannte Alarmstufe I, doch die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe werden nun angehoben – genauer gesagt die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kommen. Diese Hospitalisierungsinzidenz liegt derzeit bei acht. 286Covid-Patienten liegen zudem auf den Intensivbetten im Land. Bislang trat die Alarmstufe in Kraft bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 oder bei 390 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. Künftig gilt sie erst bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 15 und bei 390 oder mehr Covid-19-Patienten auf der Intensivstation. Hintergrund ist, dass wegen der etwas milderen Omikron-Variante das Gesundheitssystem nicht mehr so stark belastet ist wie bei Delta. Die bisherige Alarmstufe II wird nun komplett gestrichen. /dpa

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