Für Bürger: Neue Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg

Der Umgang mit der Coronapandemie geht diesen Herbst/Winter in eine neue Phase. Mehrere Länder verständigten sich auf Lockerungen.

Das Coronavirus ist nicht weg. Aber die Menschen lernen allmählich, damit zu leben. So läuteten vergangenen Freitag, 11. November, die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein. Sie verständigten sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln.

Baden-Württemberg veröffentlichte die entsprechende Verordnung

Diese kommt vom baden-württembergischen Sozial- und Gesundheitsministerium. Dieses veröffentlichte die entsprechende Coronaverordnung zur Absonderung. Sie tritt bereits heute in Kraft. Darin sind einige Punkte geregelt.

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss nicht mehr verpflichtend in eine häusliche Isolation. Dies war bisher der Fall. Die Isolation betrug mindestens fünf Tage. Die neuen Regeln sehen lediglich eine grundsätzliche Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Schutzmaßnahmen anstatt Isolationspflicht

Dies sieht die neue Verordnung vor. „Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind“. Dies sagt der Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart.

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Das Coronavirus dürfe jedoch auch nicht einfach ignoriert werden, warnt er die Bevölkerung. Er weist deswegen darauf hin, dass persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken weiterhin wichtig sind. Und zwar nicht nur wegen des Coronavirus, sondern auch wegen einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, wie der Influenza.

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, bleibt zu Hause und kann krankgeschrieben werden. Zudem rät der Gesundheitsminister zur Imfpfung. Die Menschen können sich damit vor schweren Verläufen schützen. „Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam, sodass wir die Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stellen.“ So Manne Lucha.

Das gilt für positiv Getestete

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, müssen folgende Regel befolgen: Für sie gilt eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske. Diese Pflicht gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. Somit haben jetzt auch positiv getestete Personen die Möglichkeit, einzukaufen oder an die frische Luft zu gehen. Vorausgesetzt, ihr Gesundheitszustand lässt dies zu.