Maßnahme droht nach mehrmaligem Wolfsriss im Schwarzwald

Ein hungriger Wolf, der die Zähne fletscht
Symbolbild © istockphoto/VladSokolovsky

Nach mehrmaligem Wolfsriss könnte es nun zu Maßnahmen kommen, die nicht jedem schmecken dürften. Jedoch sieht es ganz danach aus, als bliebe den Zuständigen im Schwarzwald keine andere Wahl mehr.

Für die einen mögen sie ein Wunder der Natur und stets willkommene Gäste sein. Für die anderen stellen sie nichts weiter als eine gefährliche Bedrohung dar. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte. Wenn es allerdings zu einem mehrmaligen Wolfsriss kommt, erwarten die meisten Menschen entschiedene Maßnahmen. Das wird zwar nicht jedem gefallen – aber bleibt hier eine andere Wahl?

Mehrfacher Wolfsriss im Schwarzwald

Vor einigen Jahren ist er nach Deutschland zurückgekehrt: der Wolf. Dass er indessen anfängt, sich hierzulande mehr und mehr heimisch zu fühlen, hat ganz verschiedene Gründe. Da spielen zum einen Naturschutzmaßnahmen mit hinein, die Deutschland seit einiger Zeit ergreift, um Lebensräume zu erhalten. Außerdem finden die Raubtiere hier genügend Beute in Form von Wild wie Rehen und Hirschen. Zu guter Letzt stehen sie unter Schutz. Einen Wolf zu töten, ist gesetzlich verboten. Es sei denn …

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Der Wolf, um den es geht, ist ein Mann, also ein Rüde. Er trägt die Kennung „GW852m“. Und er ist angeklagt aufgrund mehrfachen Wolfsrisses. Ganze drei tote und fünf verletzte Schafe im Kreis Rastatt schreibt ihm das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg zu. Und dieses droht nun mit heftigen Maßnahmen gegen den Problemwolf.

Letzte Verwarnung

Laut Aussagen des zuständigen Amtes war die betroffene Schafherde offiziell ausreichend geschützt – aber leider nicht gut genug für diesen schlauen, aber auch hungrigen Wolf. Durch seinen mehrfachen Wolfsriss machte er sich strafbar. Und das bedeutet, ihm droht die Höchststrafe, nämlich der Abschuss.

Obwohl Wölfe in Deutschland unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen, kann es hin und wieder passieren, dass man sie als „schadstiftenden Wolf“ klassifiziert. Das ist inzwischen mit dem Rüden „GW852m“ geschehen. Wie wird es mit ihm weitergehen? Das Tier erhielt eine Verwarnung. Noch darf es weiterleben. Aber sollte so etwas noch einmal geschehen, wird der Wolf zum Abschuss freigegeben.