Ab 1. Oktober: Neue Corona-Regeln kommen auch für Karlsruhe

Gastronomie mit Coronafolgen
Symbolbild

Karlsruhe Insider: Änderung ab Oktober.

Die Bundesregierung hat für die Zeit ab Oktober 2022 wieder schärfere Maßnahmen erlassen, um das Problem Corona weiterhin besser in den Griff zu bekommen.

Eine wochenlange Diskussion über ein neues Infektionsschutzgesetz war dem vorausgegangen, und nun haben die Politiker sich auf Regelungen geeinigt, die ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten sollen. Allerdings muss dieser neue Gesetzesentwurf noch vom Bundestag sowie vom Bundesrat genehmigt werden.

Diese neuen Corona-Regeln sollen ab Oktober 2022 gelten:

  • Das Tragen der FFP2-Masken in Fernzügen und Flugzeugen wird wieder Pflicht. Lediglich Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen medizinische Masken tragen.
  • In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt die FFP2-Maskenpflicht plus die Testpflicht. Ausnahme: Die Maskenpflicht entfällt, sobald sich die Personen, z. B. Behandelte, wieder in ihren eigenen Räumen aufhalten.
  • Für den ÖPNV gilt Maskenpflicht.
  • Maskenpflicht auch in öffentlichen Innenräumen. Ausnahme: Bei negativem Testergebnis entfällt die Maskenpflicht.
  • Verpflichtende Tests für bestimmte Einrichtungen (Asylheim, Gefängnis, Kinderheim)
  • Gastronomie darf selbst entscheiden, ob Gäste Maske oder negativen Test benötigen.
  • Genesene und Geimpfte können von der Maskenpflicht befreit werden.
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