Abwarten: Schwarzfahren soll in Karlsruhe bald straffrei werden

Die Kontrolleure sind unterwegs im Bahnhof und schreiben sich die Personalien von Fahrgästen auf
Symbolbild © imago/Jürgen Ritter

Bahnfahrer aus Karlsruhe aufgepasst: Eventuell könnte Schwarzfahren in Karlsruhe bald kein Bußgeld mehr nach sich ziehen. Die Verhandlungen zu dem Thema sind allerdings noch nicht komplett abgeschlossen.

Bus- und Bahntickets sind teuer und so entscheiden sich zahlreiche Deutsche bewusst dazu, ohne Ticket einzusteigen. Doch das kann extrem teuer werden, wenn man erwischt wird. Außer in Karlsruhe, denn hier könnte das Schwarzfahren in Zukunft unter Umständen nicht mehr bestraft werden.

Die klare Mehrheit ist dafür

Es gibt viele gute Gründe, das Auto stehen zu lassen und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Doch das muss man sich erst einmal leisten können. Ein einfaches Bahnticket in der Stadt Karlsruhe kostet beispielsweise 3 Euro. Bei regelmäßigen Fahrten summiert sich das schnell und so entscheiden sich immer mehr Menschen dafür, ohne Ticket einzusteigen. Dabei müssen die Schwarzfahrer jedoch hoffen, dass sie nicht erwischt werden, denn Fahren ohne Ticket wird als Straftat geahndet.

Die Linke Partei fordert deshalb, dass Schwarzfahren in Karlsruhe in Zukunft straffrei sein soll. Überraschend kam es bei einer Abstimmung des Gemeinderats der Stadt im Februar dieses Jahres mit einer klaren Mehrheit zu einer Entscheidung für die Straffreiheit. Gültig ist die neue Regelung damit jedoch noch lange nicht. Denn die Verkehrsbetriebe müssen zustimmen und wollen diesbezüglich mit dem Gemeinderat diskutieren.

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Jetzt ist erst einmal Geduld gefragt

Ursprünglich wollten sich beide Parteien im Mai zusammensetzen und endgültig darüber entscheiden, ob die Strafe von 60 Euro für Schwarzfahrer in Karlsruhe in Zukunft entfällt. Doch jetzt wurde der Termin auf die nächste Sitzung am 14. Juli verschoben. Das bedeutet konkret, dass bis auf Weiteres die alte Regelung bestehen bleibt. Wer aktuell beim Fahren ohne Ticket auffällt, muss demnach nach wie vor das sogenannte erhöhte Beförderungsentgelt für die Straftat bezahlen.

Schwierig wird es bei Wiederholungstätern, denn hier bleibt es nicht bei Geldstrafen. Wenn die Kontrolleure eine Person dreimal innerhalb von drei Jahren ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischen, muss der Betroffene tatsächlich sogar mit einer Strafanzeige rechnen. Ob sich das schon bald für ein Testjahr ändert, entscheiden Gemeinderat und Verkehrsbetriebe gemeinsam im Juli. Aktuell ist daher erst einmal Geduld gefragt.