An weiteren Orten: Karlsruhe spricht hier ein Feuerwerkverbot aus

Ein angezündeter Feuerwerkskörper an Silvester.
Symbolbild © istockphoto/pxel66

Die Zeit der Kontaktbeschränkungen ist vorbei. Dennoch spricht die Stadt Karlsruhe an einigen Orten ein Feuerwerksverbot aus.

In Karlsruhe ist das Böllern und Abschießen von Raketen an einigen Orten untersagt. Die Stadt richtet feuerwerksfreie Zonen ein. Diese befinden sich auf dem Marktplatz und am Schlossplatz.

Karlsruhe verbietet Raketen und Böller

Auf dem Marktplatz und Schlossplatz in Karlsruhe darf an Silvester nicht geböllert werden. An diesen Plätzen herrscht ein Feuerwerksverbot und die Stadt richtet feuerwerksfreie Zonen ein. Dies teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit.

„Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht“. Dies schreibt der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramtes in einer Mitteilung. Diesen Wunsch realisierte die Stadt zum Jahreswechsel 2019/2020 zum ersten Mal. Danach gab es viele positive Rückmeldungen.

Ausgehend von einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov unterstützen circa 70 Prozent aller Erwachsenen bundesweit die Zonen, in denen Böllern verboten ist. Die Deutsche Umwelthilfe geht so weit und fordert ein Ende für das private Silvesterfeuerwerk. Argumente gegen die Böllerrei sind die erhöhte Feinstaubbelastung, das Müllaufkommen und die Gefahr und Belastung für die Tiere.

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Schilder kennzeichnen die Verbotszonen

In beiden Zonen weisen an Silvester 2022 Schilder die Besucher auf das Feuerwerksverbot hin. Zudem sorgen Ordnungsdienst und Polizeivollzugsdienst für die Einhaltung des Verbotes. Besucher könnten auf beiden Plätzen „ein fröhliches und böllerfreies Hineinfeiern in das neue Jahr erleben“. Dies sagt der für Sicherheit zuständige Bürgermeister.

Die feuerwerksfreie Zone umfasst die komplette Winterzeit auf dem Karlsruher Marktplatz. Die Rollschuhbahn, Stockbahnen sowie die Gastronomie bleiben dort bis 1 Uhr morgens geöffnet.

In der Zone auf dem Marktplatz wird die Fassade des Weinbrennerhauses von 21 bis 1 Uhr für eine „farbenfrohe und interaktive Lichtinstallation“ genutzt. Passanten können diese mit ihrem Smartphone mitgestalten.

Rechtliche Grundlage für die Zonen ist die erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Laut dieser ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen.