Beworfen: Erneuter Anschlag auf einen fahrenden ICE bei Karlsruhe

Ein ICE fährt gerade aus einem Bahnhof raus.
Symbolbild © imago/7aktuell

Und wieder gab es einen Anschlag auf einen fahrenden ICE bei Karlsruhe. Die Polizei vermutet einen Zusammenhang zum ersten Anschlag und ermittelt intensiv, um den oder die Täter zu finden.

Nun wurde wieder ein Anschlag auf einen fahrenden ICE bei Karlsruhe verübt. Laut Polizei soll es einen Zusammenhang zum ersten Anschlag geben. Es wird intensiv ermittelt, um den oder die Täter so schnell wie möglich zu finden. Die Zeit drängt.

Bereits der zweite Anschlag

Bereits am Dienstag hatten Unbekannte einen Anschlag auf einen ICE verübt und diesen mit Steinen beworfen. Dabei gingen zwei Fenster zu Bruch. Es entstand ein Schaden von mehreren Tausend Euro. Nun haben ein oder mehrere Täter wieder einen ICE mit Steinen beworfen. Zum Glück wurde auch dieses Mal niemand verletzt, als die Scheiben splitterten. Doch die Fahrgäste sind zu Recht beunruhigt, denn es trifft wieder die Strecke zwischen Freiburg und Offenburg. Besteht vielleicht sogar ein Zusammenhang zwischen den beiden Taten?

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Polizei ermittelt unter Hochdruck

Dies schließt zumindest die Polizei nicht aus. Das Problem ist nicht nur, dass der oder die Täter so schnell wie möglich gefasst werden müssen, um Schlimmeres zu verhindern. Das Hauptproblem besteht darin, dass solche Fälle selten aufgeklärt werden. Denn wenn ein Fahrgast anruft und meldet, dass der Zug mit Steinen beworfen wurde, kann er meistens keinen genauen Standort angeben. Denn ein ICE fährt mit 200 Stundenkilometern und hat bis dahin schon eine weitere Strecke zurückgelegt. Die Polizei sieht die einzige Chance darin, den Bereich so weit wie möglich einzugrenzen und dann abzusuchen, um eventuelle Spuren zu finden und zu sichern.

Obwohl die Polizei am Donnerstag nach dem Vorfall sofort Polizeihubschrauber in die Luft bestellte, konnten keine nützlichen Erkenntnisse gewonnen werden. Somit sieht man die Möglichkeit einer erfolgreichen Ermittlung lediglich darin, den oder die Täter auf frischer Tat zu ertappen und ihm oder ihnen das Vergehen sofort nachweisen zu können.