Das Fahrrad genießt als Fortbewegungsmittel eine immer größere Beliebtheit in Karlsruhe und wird gerade in der Urlaubszeit gerne für Ausflüge ins Grüne genutzt.
Angefangen vom Hollandrad, Crossrad, Trekkingrad bis hin zum Tourenrad und neuerdings mit unterstützendem Elektroantrieb findet man immer neue Varianten des “Drahtesels”.
Das Fahrrad unterliegt keiner TÜV-Pflicht. Dennoch ist ein verkehrssicheres Fahrrad die Voraussetzung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Somit liegt der Zustand des Fahrrads in der eigenen Verantwortung. Durch eine geeignete und funktionsfähige Ausstattung kann die Gefahr, Opfer eines Unfalls zu werden, minimiert werden.
Laut der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss ein Fahrrad mit folgenden funktionstüchtigen Komponenten ausgestattet sein:
– zwei unabhängige Bremsen
– ein weißes Frontlicht und ein weißer Reflektor nach vorne
– ein rotes Rücklicht und ein roter Reflektor nach hinten
– zwei rutschfeste, festverschraubte Pedale mit Reflektoren
nach vorne und hinten
– eine helltönende Klingel
– Speichenreflektoren oder Reflektorstreifen am Reifen
Die Beleuchtung und die zusätzlichen Reflektoren dienen der besseren Wahrnehmung
durch andere Verkehrsteilnehmer. Zur Unterstützung, insbesondere bei der
Dämmerung und Dunkelheit, sollten Kleider mit auffälligen Farben oder mit
reflektierenden Applikationen getragen werden. Also: Helm tragen – Vorbild sein! /ots