Nach tragischem Unglück: Balkone geraten ins Visier in Karlsruhe

Eine kleine PV-Anlage wurde an einem Balkon befestigt, dieser befindet sich an einem gelben Hochhaus
Symbolbild © istockphoto/Juergen Schott

In den vergangenen Tagen ist in Karlsruhe etwas Schreckliches passiert. Ein Mensch hat sein Leben verloren. Jetzt geraten die Balkone in Karlsruhe ins Visier. Hier muss sich etwas ändern, damit sich so ein Unglück nicht wiederholt.

Ein Kind hat einen Gegenstand von einem Hochhaus geworfen. Eine ältere Dame wurde getroffen und getötet. Das tragische Unglück ereignete sich in der Kaiserallee an einem Hochhaus. Neben den Ermittlungen rücken nun auch in Karlsruhe die Balkone ins Visier. Denn auch hier kann es passieren, dass unbeabsichtigt etwas aus dem Fenster oder vom Balkon fällt.

Mieter aufgepasst: Balkone geraten ins Visier in Karlsruhe

Mieterinnen und Mieter sind in diesem Zusammenhang zur Verkehrssicherungspflicht angehalten. Dies bedeutet, dass an sogenannten Gefahrenquellen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Eine Gefahrenquelle ist zum Beispiel ein Balkon an einem Hochhaus in Verbindung mit bestimmten Gegenständen. Wenn beispielsweise Blumen oder auch Töpfe in einem Balkonkasten hängen, muss der Mieter diese zusätzlich sichern. Weitere Gefahren können zum Beispiel Markisen, Satellitenschüsseln und Sonnenschirme sein.

Hausordnung beachten und Gefahren mindern

Ein Blick in die Hausordnung zeigt, dass Blumenkästen in den meisten Fällen aus Gründen der Sicherheit nur an der Innenseite befestigt werden dürfen. In der Vergangenheit kam es in diesem Zusammenhang immer wieder zu tragischen Unfällen durch herabstürzende Blumenkästen, zum Beispiel bei Sturmböen. Außerdem montieren auch immer mehr Mieter Balkonkraftwerke direkt am Balkon. Das sind kleine Mini-Solaranlagen, die Solarstrom erzeugen und somit die Kosten für den Strom senken sollen. Wichtig ist hier die vorherige Absprache mit dem Vermieter. Obendrein müssen die PV-Anlagen auf dem Balkon fachgerecht montiert werden, damit sie nicht zur Gefahrenquelle werden.

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Aus dem tragischen Unglück lernen

Wer die Vorschriften missachtet, kann sich im schlimmsten Fall sogar strafbar machen. Denn eine unterlassene Sicherung erfüllt den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung. Darauf stehen in Deutschland Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. In dem tragischen Fall aus Karlsruhe geht es um einen minderjährigen Jugendlichen, der eine Gaskartusche nach dem Konsum von Lachgas aus einem Hochhaus geworfen und damit eine Frau tödlich verletzt hat. Das Junge ist zwar zu jung, um straffällig zu werden, aber dieser tragische Unfall hat hoffentlich viele Menschen wachgerüttelt.