Neue Regel: Wer Grillplätze bei Karlsruhe nutzt, muss Geld zahlen

Vor einer Hütte in einem Wald befinden sich Grillplätze.
Symbolbild © imago/Zoonar

Wer die Grillplätze bei Karlsruhe nutzt, muss sich zukünftig an neue Regeln halten. Dazu zählt nicht nur, dass jetzt mehr Geld fällig wird. Alle Einzelheiten gibt es in diesem Artikel.

Wer zukünftig für sich und seine Freunde die Grillplätze bei Karlsruhe mieten will, muss sich an neue Regeln halten. Unter anderem wird dafür jetzt mehr Geld fällig. Was sich sonst noch geändert hat, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Hartgenossene grillen an

Hartgesottene Grillfans warten erst gar nicht darauf, dass die Temperaturen sommerlich – oder zumindest frühlingshaft – werden. Sie können auch bei Minusgraden problemlos angrillen. In Karlsruhe gibt es einige öffentliche Grillplätze, die man gegen eine Gebühr mieten kann. Der Gemeinderat der Stadt hat sich mit diesen Plätzen und den damit einhergehenden Problemen auseinandergesetzt. Laut Aussage der Verantwortlichen habe man die Grillplatzwärter angehört und die Probleme ernst genommen. Ein weiteres Diskussionsthema ist die Waldbrandgefahr.

Das hat das Gremium für die Grillplätze bei Karlsruhe beschlossen

Laut Beschluss des Gemeinderats gibt es nun einige Neuerungen für die Nutzung der Grillplätze bei Karlsruhe. Zum einen müssen Mieter der Grillplätze „Jakobsbrunnen“, „Industriegebiet“ in Ittersbach und „Alter Sportplatz“ in Auerbach bei weniger als vierzig Personen 40 anstatt 30 Euro bezahlen. Bei mehr als vierzigPersonen muss man zukünftig 80 anstatt 60 Euro zahlen. Auch die Nutzung des Lehmbackofens am Spielberger Waldkulturpfad wird teurer. Hier werden 30 anstatt 20 Euro fällig.

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Rafael Keck von der Grillplatzverwaltung findet die Preiserhöhungen nicht zu hoch. Die Bevölkerung nutze die Plätze sehr gut und Lärmbelästigungen habe es auch nicht gegeben. Allein letztes Jahr habe es 114 Reservierungen gegeben. Bei dieser Anzahl erziele man 4.480 Euro an Einnahmen.

Außerdem passte das Gremium die Benutzerordnung an die Erfordernisse an. So sei den Grillplatzwärtern aufgefallen, dass einige Nutzer der Grillplätze das Feuer nicht richtig gelöscht hatten. Das wurde jetzt in die Ordnung aufgenommen. Außerdem kann die Gemeinde ein Verbot der Nutzung der Plätze aussprechen, wenn eine akute Waldbrandgefahr besteht.