Nicht alle weg: Diese Corona-Regeln gelten noch in Karlsruhe

Symbolbild

Die Coronapandemie ist noch nicht vorbei und wird gerade wieder präsenter. Und in Karlsruhe gelten weiterhin einige Regeln.

Die Welt lebt nun fast seit drei Jahren mit dem Coronavirus und entsprechenden Maßnahmen. Gerade jetzt, in der kalten Jahreszeit, rückt das Thema wieder näher. Mittlerweile haben sich die Regeln deutlich gelockert, sind aber noch nicht alle komplett aufgehoben. Bundesweit und auch in Karlsruhe gelten noch einige Regelungen.

Die Regeln nach einem positiven Test

Diese Dinge bestimmten unser Leben für eine lange Zeit. Mittlerweile ist alles wieder deutlich einfacher und auch ein unbeschwerter Besuch über den Weihnachtsmarkt ist wieder möglich. So wie viele andere Dinge auch. Doch das Coronavirus ist längst nicht weg und somit gilt auch die ein oder andere Regel weiterhin.

Coronainfizierte haben in Karlsruhe seit November keine Pflicht mehr zum Nachttest, keine Quarantänepflicht und dürfen weiterhin einkaufen oder einen Spaziergang machen. Dann jedoch gilt für sie eine Maskenpflicht. Kann im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, muss die Maske nicht getragen werden.

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Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen Coronainfizierte nicht besuchen und auch nicht dort arbeiten. Dies gilt für mindestens fünf Tage.

Testpflicht, Maske und Mindestabstand

Wer ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung besuchen möchte, ist im Vorfeld zu einem Test verpflichtet. Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen sich mindestens dreimal pro Woche testen und einen Nachweis vorlegen.

Außerdem sind Personen, die in Landeserstaufnahmeeinrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern sowie Geflüchteten neu aufgenommen werden, zu einem Test verpflichtet.

In Geschäften und Restaurants besteht keine Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird lediglich empfohlen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht jedoch weiter eine Maskenpflicht. Dies gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Bei Verstoß droht ein Bußgeld bis 250 Euro.

Impfungen

Auch dieses Thema ist weiterhin wichtig. Es werden jedoch keine mobilen Impfteams mehr benötigt. Ab dem 1. Januar 2023 übernehmen Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken alle Corona-Schutzimpfungen. In Baden-Württemberg gibt es bereits seit September ein Online-Impfportal. In dieses können die entsprechenden Stellen ihre freien Termine einstellen.