Verpfiffen: Immer mehr Karlsruher machen Jagd auf Falschparker

Ein Fahrzeug steht im absoluten Halteverbot und ein Passant läuft im Hintergrund vorbei
Symbolbild © imago/Wolfgang Maria Weber

Immer mehr Karlsruher machen Jagd auf Falschparker und melden diese dem hiesigen Ordnungsamt. Gerade an diesen Stellen sorgen falsch parkende Autos immer wieder für jede Menge Ärger, da von ihnen auch ein Risiko für den Straßenverkehr ausgeht.

Man könnte meinen, Falschparker beim Ordnungsamt anzuzeigen, wird langsam zum Trend. Tatsächlich machen immer mehr Karlsruher Jagd auf Falschparker und unterstützen damit die Ordnungshüter. Für die Betroffenen wird das Vergehen dann sehr teuer. Im schlimmsten Fall gibt es nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg.

Immer mehr Karlsruher machen Jagd auf Falschparker

Der so genannte Anzeigen-Hauptmeister hat in den vergangenen Wochen die Gemüter in Deutschland erhitzt. Doch offenbar gibt es noch viele andere Mitbürger, die genau hinschauen. Immer mehr Karlsruher machen Jagd auf Falschparker und verraten ein Vergehen, das mit einem Bußgeld geahndet wird. Was die Sache noch kniffliger macht: Nicht überall, wo ein Parkverbot gilt, steht auch ein entsprechendes Schild. Da kann man als Autofahrer auch in Karlsruhe schnell den Überblick verlieren und sich unwissentlich an die falsche Stelle stellen. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer im Parkverbot steht, muss zahlen, ob er es weiß oder nicht.

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Hier gilt ein generelles Parkverbot auch ohne Schild

In einem verkehrsberuhigten Bereich darf zum Beispiel nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Das kann unter anderem eine Spielstraße sein. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen. Wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert, erhöht sich das Bußgeld um weitere 5 Euro. Außerdem steigen die Gebühren, je länger man falsch parkt.

Hohe Bußgelder und Strafen drohen

Immer mehr Karlsruher gehen auf Falschparker-Jagd, vor allem dort, wo es unübersichtlich und eng wird. Denn dort gilt stadtweit ein reduziertes Parkverbot. Wer sich darüber hinwegsetzt, muss bis zu 55 Euro Strafe zahlen. Eine Straße ist immer dann verengt, wenn dem Autofahrer weniger als 3,05 Meter Platz zum Durchfahren bleiben. Ebenso streng verboten ist das Parken in zweiter Reihe, über das sich viele ärgern und Falschparker beim Ordnungsamt melden. Auch Kreuzungen, Radwege, Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen, Ampeln oder Andreaskreuze dürfen nicht zugeparkt werden.