Verwirrung: In Karlsruhe herrschen jetzt neue Regeln für Radfahrer

Viele Verkehrsschilder regeln den Verkehr in der Innenstadt von Karlsruhe
Symbolbild © imago/Alexander Pohl

Neue Verkehrsschilder und Regeln für Radfahrer in Karlsruhe sorgen für Verwirrung. Darunter auch ein Schild, das kaum jemand zuordnen kann, das aber ab 2024 gilt. Außerdem ist ein neues Gesetz in Diskussion, dass die Nutzung der Fahrradwege verändern soll.

Es gibt nicht nur neue Regeln für alle Radfahrer, sondern auch ein recht unbekanntes Verkehrsschild. Es zeigt links ein rotes Auto und rechts ein schwarzes Fahrrad. Ebenfalls auf der rechten Seite ist ein motorisiertes Zweirad zu sehen. Was hat dieses Schild wohl zu bedeuten, fragen sich die meisten an dieser Stelle.

Neue Regeln für Radfahrer: Verkehrsschild sorgt für Verwirrung

Laut ADAC soll dieses Schild alle Autofahrer auf das Überholverbot aufmerksam machen. Anders ausgedrückt bedeutet das Schild: Autofahrer dürfen in diesem Bereich keine Zweiräder überholen. Es dient dem Schutz der Radfahrer im Stadtverkehr. Auch wenn viele immer noch glauben, dass es sich um ein ganz neues Verkehrsschild handele, ist das nicht ganz richtig. Denn tatsächlich gibt es dieses Schild bereits seit 2020.

Neues Gesetz: Radfahrer aus dem Wald verbannen

Auch das Bundeswaldgesetz wird derzeit reformiert. Es stammt noch aus dem Jahr 1975 und ist angesichts der Klimakrise mehr als veraltet. Ein neuer Gesetzesentwurf liegt bereits vor, wonach Radfahrer im Wald nur noch geeignete Wege und befestigte Straßen benutzen dürfen. Die meisten Mountainbiker und Sportler sehen sich dadurch aus dem Wald und der Natur verdrängt.

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Auch der neue sogenannte “Komoot-Paragraph” steht in der Kritik. Laut diesem werden das Aufzeichnen und Teilen digitaler Routen mit Outdoor-Apps wie Strava und Komoot in Zukunft nur noch “mit ausdrücklicher Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt sein. Zudem muss die zuständige Behörde ihre Zustimmung geben.” Bei vielen Mountainbikern löst dies verständlicherweise Verunsicherung aus, denn die genannten Apps sind bei ihnen sehr beliebt.

Radwege gemeinsam nutzen: S-Pedelecs und Fahrräder

In Baden-Württemberg läuft zudem eine Testphase, die untersucht, ob künftig S-Pedelecs auf Radwegen fahren dürfen. Diese motorisierten Fahrräder können Geschwindigkeiten von bis zu 45 Kilometer pro Stunde erreichen. Viele Radfahrer sind von diesem Vorschlag nicht begeistert, da diese Gefährte viel zu schnell für das Radwegenetz wären. Hier bleibt also abzuwarten, welche Fahrräder ab sofort die freigegebenen neuen Radwege und Straßen nutzen dürfen und welche nicht. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, auf die Beschilderung zu achten.