Gegenstandsverbot im Auto: Bis zu 10.000 Euro Strafe drohen

Ein voller Kofferraum. Ein Gegenstandsverbot fürs Auto kann eine teure Strafe mit sich bringen. Im Hintergrund sieht man einen Weg und einen Stück des Waldes.
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Da sollten Autofahrer lieber aufpassen. Denn ein ganz spezielles Gegenstandsverbot im Auto, an das man vielleicht nicht sofort denkt, kann bis zu 10.000 Euro Strafe nach sich ziehen. Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) warnt daher zu Recht vor dem Mitführen von Messern im PKW.

Beim Betreten des Autos achten die meisten Menschen auf die üblichen Verdächtigen wie Schlüssel, Geldbörse und Handy. So etwas will schließlich niemand auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause vergessen. Doch es gibt einen Gegenstand, der oft übersehen wird und teure Konsequenzen haben kann. Bei Messern spezieller Größe gilt in Deutschland tatsächlich so eine Art Gegenstandsverbot im Auto und bei Missachtung drohen hohe Strafen. Der ADAC warnt daher vor den juristischen Folgen und nennt die verbotenen Messertypen, die aufgrund des Waffengesetzes im Auto zu Problemen werden können.

Die unterschätzte Gefahr: Diese Messertypen sind im Auto verboten

Das Mitführen bestimmter Messer im Auto kann zu erheblichen Bußgeldern führen, darauf weist der ADAC hin. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitnahme aus Versehen, aus praktischen Gründen oder einem Sicherheitsbedürfnis heraus geschieht – das Waffengesetz greift in solchen Fällen. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Messertypen als illegal gelten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Besonders im Fokus stehen Einhandmesser und Messer mit feststehender Klinge von mehr als 12 Zentimetern Länge. Diese fallen nicht in die Kategorie gewöhnlicher Taschenmesser und können daher zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Der ADAC informiert darüber, dass ein berechtigtes Interesse für das Mitführen dieser Messer bestehen muss, beispielsweise für die Arbeit oder andere legitime Gründe, um Strafen von bis zu 10.000 Euro zu verhindern. Ein Metzger oder Koch zum Beispiel könnte mit einem Messer im Auto also noch durchgehen, ein Student oder Bänker eher nicht.

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Beim Verstauen ist Vorsicht geboten

Ein Irrglaube ist, dass das Verstauen der Messer im Handschuhfach ausreichend ist, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Dem ist laut ADAC nicht so. Der Autoclub klärt auf, dass dies nicht den Vorschriften entspricht, da die Messer weiterhin griffbereit sind. Das bloße Transportieren ohne sicheres Verschließen kann ebenfalls zu juristischen Problemen bei einer Polizeikontrolle führen. Die Empfehlung des ADAC ist klar und eindeutig.

Bestimmte Küchenmesser sollte man zukünftig nicht mehr im Auto mitführen, um mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu umgehen. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass auch vermeintlich alltägliche Gegenstände im Auto zu rechtlichen Konsequenzen führen können und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen sind. Die Unachtsamkeit beim Mitführen von Messern im Auto kann also teuer werden. Deshalb am besten einfach das Gegenstandsverbot respektieren und die Strafe umgehen und kein Messer im Auto mitführen.