Ahnungslos: Autofahrern mit Anhängern droht heftiges Bußgeld

Autos parken vor einer Häuserreihe in der Innenstadt.
Symbolbild © istockphoto/tupungato

Im Straßenverkehr muss man in Deutschland viele Regeln beachten, vor allem beim Parken. Nun droht Autofahrern mit Anhängern ein heftiges Bußgeld, wenn sie sich nicht an bestimmte Parkvorschriften halten. Diese Park-Fehler solltet ihr unbedingt vermeiden, um nicht zur Kasse gebeten zu werden.

Autofahrer, die schwere Gegenstände wie Möbel oder Fahrräder transportieren müssen, greifen oft auf Anhänger zurück. Doch das Parken mit einem Anhänger kann seine eigenen Herausforderungen mit sich bringen. Es ist nicht nur schwieriger, einen geeigneten Parkplatz zu finden, sondern es gelten auch spezifische Regeln. Autofahrern mit Anhängern, die diese Regeln nicht einhalten oder vergessen, drohen satte Bußgelder.

Parkdauer von Anhängern: Die Zwei-Wochen-Regelung und mögliche Strafen

Gemäß Paragraf 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug nicht länger als zwei Wochen an öffentlichen Straßen geparkt werden, sofern keine besonderen Parkplätze dafür vorgesehen sind. Diese Regelung ist wichtig zu beachten, da Verstöße mit einem Bußgeld geahndet werden können. Laut bussgeldkatalog.de kann dies eine Geldstrafe von 20 Euro nach sich ziehen. Für Lkw-Anhänger gelten jedoch andere Vorschriften.

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Für Lkw-Anhänger über zwei Tonnen gelten zusätzliche Einschränkungen, insbesondere in bestimmten Wohngebieten, Kurgebieten, Klinikgebieten und Erholungsgebieten. Gemäß Paragraf 12 Absatz 3a der StVO ist das Parken in diesen Gebieten während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen untersagt. Verstöße können mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet werden, wenn das Fahrzeug außerhalb der erlaubten Zeiten geparkt wird.

Tipps zur Vermeidung von Bußgeldern beim Parken mit Anhängern

Doch zum Glück ist man als Autofahrer nicht schutzlos diesen Bestimmungen und Regularien ausgeliefert und kann aktiv etwas dagegen tun. Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Autofahrer, deren Anhänger länger als zwei Wochen an einem Ort stehen, einen neuen Parkplatz suchen, um die Vorschriften einzuhalten.

Es reicht dabei noch lange nicht aus, den Anhänger lediglich einige Parkplätze weiter weg zu parken, um die Frist zu verlängern. Das wäre zu einfach, was auch die Kontrolleure wissen. Alternativ können Autofahrer den Anhänger am Zugfahrzeug belassen, da für diese keine zeitlichen Einschränkungen gelten, solange kein generelles Parkverbot besteht. Vorausgesetzt natürlich, man findet eine passend große Parklücke.