Auch Gefängnis droht: Verkehrssünder sollen jetzt verfolgt werden

Ein Auto wird abgeschleppt.
Symbolbild © istockphoto/frantic00

In Zukunft sollen Verkehrssünder deutlich härter bestraft und verfolgt werden. Dabei sind auch Strafen wie Fahrverbote möglich. Sogar Gefängnis kann in einigen Fällen drohen. Diese Regelung soll EU-weit gelten.

In vielen grenzüberschreitenden Fällen kommen Verkehrssünder in der EU ungestraft davon. Dies soll sich jetzt aber ändern, und die Verkehrssünder sollen deutlich härter bestraft werden. Auch Gefängnis droht.

Fast die Hälfte bleibt unverfolgt

Wer in der EU ein grenzüberschreitendes Verkehrsdelikt begeht, wird häufig nie dafür belangt. Denn fast die Hälfte dieser Fälle werden nicht weiterverfolgt. In Brüssel möchte man dies nun EU-weit ändern. So soll es bald empfindliche Strafen für die Autofahrer geben. Neben einem Entzug des Führerscheins könnte sogar Gefängnis drohen.

Für einen Autofahrer, der im europäischen Ausland geblitzt wird, stehen die Chancen ganz gut, dass die Verfolgung dieses Vergehens nicht aufgenommen wird. Etwa 40 Prozent solche Verkehrsverstöße bleiben derzeit ungeahndet. Dies geht aus den aktuellen Zahlen zur Straßenverkehrssicherheit der Europäischen Kommission hervor.

Änderungen sind jetzt geplant

Mit einer neuen Regelung soll erwirkt werden, dass die Mitgliedstaaten der EU in Zukunft deutlich stärker zusammenarbeiten müssen. So soll auch die Strafverfolgung bei Verkehrsdelikten vereinfacht werden. Für die Verkehrssünder bedeutet dies, dass sie sich auf härtere Strafen einstellen müssen.

Lesen Sie auch
Schwere Krise: Massiver Einsturz bei Elektroautohersteller Tesla

Mit den neuen Vorschriften soll es möglich sein, dass es auch zu einem Entzug des Führerscheins kommen kann, wenn das Verkehrsdelikt im EU-Ausland begangen wurde. Zudem soll auch eine Null-Toleranz-Grenze bei Alkohol am Steuer eingeführt werden, so berichten es Medien.

Keine Strafe aus diesen Gründen

Wie die EU-Kommission angibt, kommt es häufig bei Verkehrsdelikte nicht zu einer Strafe, weil es nicht möglich ist, die Täter aus dem Ausland zu ermitteln. Anhand der neuen Regelungen soll es den Behörden jedoch möglich sein, einen Zugang zu erhalten, der ihnen Einblick in das nationale Führerscheinregister geben kann. So könnten alle Führerscheinregister der EU-Mitgliedstaaten eingesehen werden.

Zudem soll es Pläne geben, dass auch weitere Verkehrsdelikte in die Strafverfolgung aufgenommen werden. Bislang gilt die Verfolgung nur für Verstöße auch im Bereich von oder Trunkenheit am Steuer. Auch der Bußgeld- und Strafenkatalog soll überarbeitet werden. So droht in bestimmten Fällen sogar Gefängnis. Ob die Pläne so umgesetzt werden, ist bislang noch nicht bekannt.