Aufkleber einfach auf Auto platzieren: Jetzt drohen hohe Bußgelder

Familienaufkleber auf der Heckscheibe eines Autos.
Symbolbild © istockphoto/ASphotowed

Wer Aufkleber einfach auf dem Auto platziert, dem drohen jetzt hohe Bußgelder. Es gibt nämlich bestimmte Vorschriften, nach denen Sticker auf die Scheiben geklebt werden dürfen oder eben nicht.

Aufkleber einfach auf dem Auto irgendwo zu platzieren, kann für den Fahrer hohe Bußgelder bedeuten. Das Gesetz sieht nämlich bestimmte Regelungen vor, wo und in welcher Größe Sticker auf den Scheiben kleben dürfen.

Beliebte Deko auf dem Auto

Aufkleber findet man heutzutage auf vielen Autos. Ob es die Familienmitglieder als Strichmännchen mit Namen sind oder der Sticker des Lieblingsvereins – viele Autos sind mit dem beliebten Schmuck verziert. Manche Fans bekleben auch die Autotüren mit dem Namen der Lieblingsband. Sogar flächendeckende Bilder auf der Heckscheibe findet man immer häufiger. Schließlich will jeder seinem Fahrzeug seine persönliche Note verleihen, denn in der Regel behält man es eine Weile. Doch ganz so individuell und frei ist man in der Gestaltung seines Autos dann doch nicht. Es gibt bestimmte Vorschriften, an die man sich halten muss. Sonst hagelt es Bußgelder.

Strenge Normen und Vorschriften

Wie, wo und in welcher Größe Aufkleber auf dem Auto angebracht werden dürfen, regeln die Vorschriften und Normen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier ist unter anderem festgelegt, welche Aufkleber wo hingehören und Pflicht sind. Auf der Frontscheibe eines Fahrzeugs muss die Umweltplakette kleben. Auf dem Nummernschild des Autos muss sich der TÜV-Sticker oder die Vignette befinden. Neuerdings findet man auf so manchem Fahrzeug einen blauen Aufkleber, auf dem eine weiße Ziffernfolge steht. Diese Kennzeichnung bedeutet, dass es sich um ein Carsharing-Auto, ein Taxi oder einen Uber handelt.

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Generell gilt, dass ein Aufkleber weder die Sicht beeinträchtigen noch das Nummernschild verdecken darf. Sticker auf der Frontscheibe sind – mit Ausnahme der Pflicht-Aufkleber – verboten. Nimmt ein Aufkleber mehr als ein Viertel der Fläche ein oder ist größer als 0,1 Quadratmeter, benötigt man hierfür die Genehmigung des TÜV Nord. Wer seine Dekoration bei einem Fachhändler kauft, bekommt die erforderliche Genehmigung mitgeliefert. Bei Bestellungen aus dem Internet, zum Beispiel bei Amazon, ist diese nicht immer dabei und muss separat erworben werden. Aufkleber mit beleidigenden Aussagen sind komplett verboten. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert Bußgelder zwischen 10 und 65 Euro.