Autofahrer müssen neue Vorfahrtsregel kennen – das ist jetzt neu!

Vorfahrtsschild am Straßenrand.
Nicht immer ist die Vorfahrt eindeutig geklärt.

Im Straßenverkehr gibt es klare Regeln. Besser ist es, wenn man sich daran hält, und diese auch kennt. Die Vorfahrtsregel wurde nun neu gestaltet.

Bald schon müssen sich Autofahrer auf eine neue Vorfahrtsregel einstellen. Diese wurde jetzt beschlossen und könnte anfangs zu Verwirrung führen.

Diese Vorfahrtsregel ist neu

Generell gilt immer im Straßenverkehr ein offenes Auge zu haben. Auch wenn man eigentlich im Recht ist, kann es in vielen Situationen sinnvoll sein, dem anderen die Vorfahrt zu gewähren. Ein umsichtiges Fahren, sorgt für eine zusätzliche Sicherheit.

Doch nicht jeder sieht das so. Genau deswegen sind die deutschen Gerichte voll von Rechtsstreiten aus dem Straßenverkehr. Wichtig ist allerdings in diesem Zusammenhang, dass auch Verkehrsregeln sich ändern können. Und das ist jetzt geschehen.

Nicht immer Vorfahrt beanspruchen

In einem Gerichtsurteil erklärte der Bundesgerichtshof, dass es nicht immer richtig ist, auf sein Recht der Vorfahrt zu bestehen. Tatsächlich kann das nämlich nicht nur gefährlich sein sondern auch schnell zu Staus führen.

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Allerdings gibt es auch Situationen, in denen es schwierig wird zu sagen, wer überhaupt Vorfahrt hat. Solch ein Fall ist beispielsweise dann gegeben, wenn sich zwei Fahrstreifen zu einem verbinden. Dann sollte das Reißverschlussverfahren angewendet werden. Aber wer hat dann Vorfahrt?

So einfach geht es

Im Grunde ist es recht einfach. Jedes Fahrzeug, das auf dem Streifen fährt, auf dem eingefädelt wird, lässt vor sich ein Fahrzeug einfahren. So bleibt der Verkehrsfluss erhalten und jedes Fahrzeug kann weiterfahren. Rücksichtnahme ist hier aber deutlich mehr angebracht und wurde sogar per Gesetz nun geregelt.

Aber: Laut Bundesgerichtshof gilt auch das „«Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme». (Az. VI ZR 47/21). Begründet hat das Gericht sein Urteil mit den Worten, dass „ein regelhafter Vorrang eines der beiden bisherigen Fahrstreifen“ nicht bestehe. Und betonte dabei auch, dass insbesondere nicht automatisch das rechts fahrende Fahrzeug Vorfahrt habe.