Einführung: Neue Gegenstandspflicht kommt für alle Autofahrer

Auto mit geöffnetem Kofferraum.
Symbolbild © istockphoto/RoschetzkyIstockPhoto

Bald kommt eine neue Gegenstandspflicht für alle Autofahrer, die einen bestimmten Gegenstand ab Juli diesen Jahres im Auto mitführen müssen. Nicht alle sind davon begeistert.

Eine neue Gegenstandspflicht kommt bald für alle Autofahrer. Danach muss ein bestimmter Gegenstand ab Sommer 2024 im Auto mitgeführt werden. Einige sehen diese Pflicht mit Skepsis, insbesondere da es auch um bestimmte Daten geht.

Zahl der Unfälle steigt weiter an

Im Jahr 2022 gab es rund 2,4 Millionen Straßenverkehrsunfälle in Deutschland. Damit ist die Anzahl der Unfälle wieder einmal gestiegen. Oftmals ist es schwierig herauszufinden, was genau passiert ist, denn kaum jemand gibt zu, dass er zum Beispiel zu schnell gefahren ist. Dies soll sich ab Juli 2024 ändern, denn dann soll ein Gegenstand zur Pflicht im Auto werden, der hier helfen kann. Da hierbei Daten vom Fahrzeug gespeichert werden sollen, sehen einige Autofahrer diese neue Pflicht mit einer gehörigen Portion Skepsis.

Ab Juli 2024 neue Gegenstandspflicht

Ab Juli 2024 müssen alle Autofahrer eine spezielle Box im Auto mitführen, die sich Event Data Recorder (EDR) nennt. Mit diesem soll es zukünftig einfacher sein, den Hergang eines Unfalls genau zu rekonstruieren. EDR werden schon länger in Flugzeugen eingesetzt und haben nun auch den Weg in die deutschen Autos gefunden. Alle Autos, die ab dem 7. Juli in Deutschland neu zugelassen werden, müssen mit einer solchen Box ausgestattet sein.

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Weswegen sehen einige Menschen die Verwendung dieser Blackbox dann skeptisch? Es geht darum, dass der EDR – der sich in der Regel im Airbag-Steuergerät befindet – die Daten des Fahrzeugs zunächst kontinuierlich misst. Gespeichert werden sie erst, wenn bestimmte Auslöseschwellen erreicht werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Geschwindigkeitsänderung von mehr als 8 Kilometern pro Stunde innerhalb von 150 Millisekunden stattfindet oder wenn Airbags, Gurtstraffer oder eine aktive Motorhaube ausgelöst werden.

Das speichert der EDR

Wichtig zu wissen ist, dass der EDR keine Videoaufzeichnungen erstellt. Die Daten können auch nur mit einem speziellen Tool ausgelesen werden und gehören ausschließlich dem Fahrzeughalter. Den Zugriff kann aber ein Gericht erlauben, wenn dies zur juristischen Klärung eines Falles beiträgt. Die Blackbox speichert lediglich die Geschwindigkeit, den Lenkwinkel, die Motordrehzahl und die Auslösung des Airbags. Der EDR speichert also keine persönlichen Daten.