Frist jetzt verlängert: Millionen deutsche Autofahrer betroffen

Symbolbild © istockphoto/SLindenau

Papierführerscheine müssen bald umgetauscht werden. Doch die Frist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 wurde jetzt verlängert.

In der EU soll es bald einheitlich den Kartenführerschein geben. Dieser ist vor allem fälschungssicher. Für den Umtausch der Papierführerscheine gibt es Fristen. Diese sind nach Geburtsjahren gestaffelt.

Wann und welche Führerscheine müssen umgetauscht werden?

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Das gilt natürlich für die grauen und rosafarbenen Papierführerscheine. Aber auch die Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben, sind vom Umtausch betroffen.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits der neuen Norm. Diese müssen nicht umgetauscht werden.

Die Fristen für den Umtausch sind nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Die Frist für die Jahrgänge 11952 bis 1958 wurde nun bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Dies teilt das Landratsamt Tübingen mit.

Grund dafür ist der starke Andrang zur ersten Umtauschfrist. Diese wurde ursprünglich auf den 19. Januar 2022 festgesetzt.

Wie werden die Führerscheine umgetauscht?

Der Führerschein kann mit zwei Möglichkeiten umgetauscht werden. Entweder per Direktversand von der Bundesdruckerei nach Hause oder Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Tübingen. Bürger müssen dazu die Öffnungszeiten beachten und ggf. einen Termin vereinbaren.

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Die Umtauschgebühr beträgt in der Regel 25,30 Euro. Beim Direktversand fallen 5 Euro extra an. Bezahlt wird entweder vor Ort oder per Gebührenbescheid. Dieser wird beim Direktversand per Post zugeschickt.

Verbraucher müssen für den Umtausch den Antrag downloaden und ausfüllen. Es ist ein entsprechender Haken bei Direktversand oder Abholung zu setzen. Je nach gewünschter Umtauschvariante.

Es müssen außerdem diverse Unterlagen mit eingereicht werden. Dazu gehören: ein aktuelles biometrisches Passbild, eine Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses und eine Kopie des Führerscheins.

Alle Unterlagen sind an das Landratsamt Tübingen zu schicken.

Das Amt informiert den Antragsteller nach Bearbeitung des Antrages, bzw. sendet den Gebührenbescheid zu.

Bürger, die ihren Führerschein abholen möchten, müssen folgendes beachten: Die Nachfrage ist derzeit groß und es kann deswegen zu Verzögerungen kommen. Deswegen wurde die Frist für den Umtausch auch auf den 19. Juli 2022 verlängert.