Hohe Bußgelder drohen: Weihnachtsdeko einfach am Auto platzieren

Mehrere Fahrzeuge auf einer Straße hintereinander durch eine Innenstadt in der Weihnachtszeit
Symbolbild © istockphoto/querbeet

Im Straßenverkehr gibt es einiges zu beachten. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, Weihnachtsdeko einfach so am Auto anzubringen. Wer das Verbot missachtet, muss mit saftigen Bußgeldern rechnen.

Es gibt keine schönere Zeit als Weihnachten, um alles festlich und gemütlich zu schmücken. Manch einer macht dabei nicht einmal Halt vor dem eigenen Fahrzeug. Dabei darf man die Weihnachtsdekoration nicht einfach nach Lust und Laune am Auto anbringen. Dafür gibt es strenge Regeln. Wer sich nicht daran hält, muss tief in die Tasche greifen.

Weihnachtsdeko einfach am Auto platzieren

Im Grunde ist die Regel ganz einfach: Die Dekoration am Auto darf niemals die Sicherheit oder die Sicht im Straßenverkehr beeinträchtigen. So darf zum Beispiel eine Lichterkette niemals im Fensterbereich des Autos angebracht werden, denn sie könnte die Sicht beeinträchtigen oder vom Straßenverkehr ablenken. Was aber auf jeden Fall erlaubt ist, ist Weihnachtsdeko am parkenden Auto. Das ist zum Beispiel eine schöne Idee für eine Weihnachtsüberraschung. Fahren darf man damit aber nicht.

Das verbietet die Straßenverkehrsordnung am Auto

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Die Straßen- und Zulassungsordnung in Deutschland verbietet jegliche Art von Leuchtelementen am Fahrzeug. Dazu gehören zum Beispiel Leuchtfiguren oder auch Lichterketten. Details dazu finden sich in Paragraph 49 A der StVZO. Lichterketten sind sowohl außen als auch innen verboten. Wer sich nicht daran hält und von der Polizei mit den Lichterketten oder der leuchtenden Weihnachtsdekoration angehalten wird, muss ein Bußgeld von bis zu zwanzig Euro zahlen. Außerdem muss die Weihnachtsdeko am Auto an Ort und Stelle vor den Augen der Polizeibeamten entfernt werden, damit die Fahrt mit dem Auto fortgesetzt werden kann.

Ebenfalls verboten sind hängende Kugeln oder auch Mistelzweige, die in die Fenster oder auch in die Rückspiegel hineinragen. Nach Paragraph 23 sind diese verboten. Wer sich dennoch dazu hinreißen lässt, sein Auto so üppig zu schmücken, muss mit einem Bußgeld von bis zu zehn Euro rechnen. Erlaubt ist es hingegen zum Beispiel, nicht leuchtende Figuren auf dem Armaturenbrett anzubringen. Sie müssen aber entsprechend gesichert werden, damit sie beim nächsten Bremsmanöver nicht durchs Auto fliegen.