Jetzt gibt es Strafen: Innenbeleuchtung einfach im Auto einschalten

Eine Person schaltet die Innenbeleuchtung im Auto ein.
Symbolbild © istockphoto/andreygonchar

Wer einfach so die Innenbeleuchtung im Auto einschaltet, dem drohen Strafen. Denn ein solches Verhalten kann sowohl für einen selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer gefährlich werden.

Die Innenbeleuchtung im Auto einfach einzuschalten, kann unter bestimmten Umständen zu Geldstrafen führen. Ein solches Verhalten kann nicht nur einen selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Eine Menge Regeln und Verbote

Allein schon wer ein Auto nur besitzt, muss viele Regeln und Verbote beachten. Wer ein Fahrzeug führt, für den gilt dies umso mehr. Jedem leuchtet ein, dass allein schon aufgrund der Gefahren, die von einem Auto ausgehen können, Gesetze und Gebote absolut notwendig sind. Für diese gibt es oft wichtige Gründe. So darf man als Autofahrer zum Beispiel bestimmte Haushaltsgegenstände wie Messer nicht im Auto mitführen. Andere dagegen können sehr nützlich sein. Auch welches Schuhwerk man während der Autofahrt trägt, entscheidet im Falle eines Unfalls gegebenenfalls über Leben und Tod.

Innenbeleuchtung im Auto: Das gilt

Natürlich ist es nicht verboten, die Innenbeleuchtung im Auto einzuschalten. Wenn man im Dunkeln eine Fahrt antritt oder einen heruntergefallenen Gegenstand im Auto sucht, erfüllt die Beleuchtung ihren Zweck. Sie sollte jedoch nur im Stand und nicht während der Fahrt eingeschaltet werden. Gefährlich ist natürlich nicht das Einschalten selbst, sondern die Folgen, die sich daraus ergeben können.

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Schaltet man nämlich während der Fahrt das Innenlicht ein, so können andere Verkehrsteilnehmer dadurch in ihrer Sicht behindert werden. Dies gilt auch für den Autofahrer selbst. Die Augen gewöhnen sich an die Helligkeit im Auto und können dadurch die Gegebenheiten außerhalb des Fahrzeugs in der Dunkelheit nicht mehr richtig sehen. Dadurch werden Gefahren und andere Verkehrsteilnehmer zu spät erkannt. Der Fahrer reagiert deshalb verzögert und es kann zu Unfällen kommen. Auch wird der Fahrer durch die Spiegelung des Fahrzeuginneren in der Windschutzscheibe irritiert.

Strahlt die Innbeleuchtung zu sehr nach außen und behindert dadurch andere Autofahrer, kann dies ein Bußgeld zwischen 10 und 35 Euro bedeuten. Daher sollte man die Innenbeleuchtung nur im Stand benutzen.