Meisten ahnungslos: Neue Auto-Regelung kommt für Innenstädte

Mehrere Spuren einer viel befahrenen Straße in einer dicht besiedelten Großstadt. Autos fahren am grünen Streifen in der Mitte entlang einer breiten Promenade vorbei, während im Hintergrund ein Fernsehturm zu sehen ist.
Symbolbild © istockphoto/chefkjang

Im Straßenverkehr gibt es einiges zu beachten. Viele kennen die Regeln aus der Führerscheinprüfung nur noch bruchstückhaft. An die neue Auto-Regelung, die nun für Innenstädte kommt, sollte man sich aber lieber gewöhnen, sonst drohen hohe Strafen.

Bestimmte Regeln im Straßenverkehr dienen der Sicherheit aller, auch wenn sie manchmal etwas lästig sind. Eine besondere Auto-Regelung, die nun kommt, betrifft Innenstädte und könnte jedem, der sich daran hält, viel Mühe und Nerven sparen. Denn bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Strafen.

Diese Regelungen für die Rettungsgasse gelten innerorts

Die Bildung einer Rettungsgasse ist auf deutschen Autobahnen eine wichtige Regelung, die Leben retten kann. Entgegen der Pflicht auf Autobahnen und außerorts gibt es innerorts tatsächlich keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung einer Rettungsgasse. Das bestätigte auch das Bayrische Oberlandesgericht, nachdem ein Lkw-Fahrer zuvor vom Amtsgericht Augsburg wegen des Nichtbildens einer Rettungsgasse innerorts verurteilt worden war. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem autobahnähnlichen Ausbau der Straße, was zu Missverständnissen führen kann.

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Das Bayrische Oberlandesgericht stellte jedoch klar, dass die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nicht für den innerstädtischen Verkehr auf Bundesstraßen gelte. Somit war der Bußgeldbescheid des Amtsgerichts Augsburg rechtswidrig. Diese Entscheidung sorgt für Klarheit bezüglich der innerstädtischen Regelungen zur Rettungsgasse. Der Präzedenzfall kann nun allen anderen Autofahrern als Richtwert dienen.

Bußgelder und andere Bestimmungen

Obwohl innerorts keine Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse besteht, müssen Autofahrer dennoch Einsatzfahrzeugen Platz machen. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Das sollte man also wirklich lieber nicht riskieren. Es ist daher ratsam, Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn den nötigen Platz zu gewähren, um Behinderungen zu vermeiden.

Der ADAC empfiehlt, auch innerorts eine Rettungsgasse zu bilden, insbesondere auf Straßen mit zwei Fahrstreifen in eine Richtung. Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift dazu gibt, ist es wichtig, dass Rettungsfahrzeugen freie Fahrt gewährt wird, um schnellstmöglich Hilfe leisten zu können.