Rentner sollen bald ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen. Für Europas Straßen sind eine Reihe neuer Gesetze in Vorbereitung.
Wer sicher und aufmerksam fährt, verringert das Unfallrisiko. Deshalb ist es das große Ziel der EU, den Verkehr durch neue Gesetze sicherer zu machen. Auch Rentner müssen bald ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen.
Zu viele Verkehrstote: Neue Gesetze sind geplant
Leider sind im vergangenen Jahr in der EU mehr als 20.000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das muss sich endlich ändern. Die Sicherheit im Straßenverkehr muss erhöht werden. Das betrifft auch die Vorschriften über die geistige und körperliche Eignung der Fahrer. Hier spielt unter anderem das Alter eine Rolle. Noch wichtiger sei der Hinweis auf Krankheiten im Führerscheint. Ziel ist es, die Zahl der ärztlichen Untersuchungen ab dem 50. Lebensjahr zu erhöhen, um eventuelle Erkrankungen und Beeinträchtigungen im Straßenverkehr frühzeitig zu erkennen.
Fahreignung im Alter nachweisen
Derzeit verhandeln das Europäische Parlament und die EU-Staaten über entsprechende Gesetze. Ab einem Alter von 70 Jahren sollen Autofahrer regelmäßig alle fünf Jahre ihre Fahrtüchtigkeit und Verkehrstauglichkeit überprüfen lassen. Diese Forderung stößt vor allem in den sozialen Medien auf Unverständnis. Die Regierung verlange, dass jeder Bürger bis 65 arbeite, spreche ihm aber die Fähigkeit ab, selbst Auto zu fahren, entgegnen einige Nutzer. In Deutschland sicherlich ein besonders sensibles Thema.
Ärger und Enttäuschung: Führerschein weg im Alter
Andere wiederum sehen in der neuen Regelung eine Form der Altersdiskriminierung. So fragt ein Nutzer auf Facebook, was denn die über Siebzigjährigen machen sollen, die auf dem Land wohnen. Es gibt aber auch diejenigen, die teilweise Verständnis für die neue Regelung haben. Sie halten unter anderem den Fahrstil mancher Älterer schon für gefährlich. Es wäre wohl sinnvoll, Alternativen zu finden, um die Mobilität auch im Alter nicht zu verlieren. Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt als Fazit festzuhalten, dass noch kein Gesetz verabschiedet ist, sondern neue Regelungen zur Fahrtauglichkeit in Verhandlung stehen.