Neue Maßnahme: Verkehrssündern darf das Auto entzogen werden

Ein Auto wird auf Parkplatz abgeschleppt.
Symbolbild © istockphoto/UllrichG

Wer auf den Straßen unterwegs ist, der sollte jetzt besonders gut aufpassen. Denn eine verschärfte Regelung kann dazu führen, dass den Verkehrssündern nicht nur der Führerschein, sondern gleich das ganze Auto weggenommen wird.

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil sich nicht alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Mitunter sind die Folgen für die Opfer schwerer als die Konsequenzen für die Verursacher. Eine neue Maßnahme soll dies nun unterbinden, indem sie den Tätern das Auto entzieht. Für wen diese neue Regelung gilt und wer jetzt besonders aufpassen sollte, erfahrt ihr hier.

Nachbarland führt drastische Maßnahme ein

Etliche schwere Unfälle werden jedes Jahr auf den Straßen durch zu schnelles Fahren verursacht. Kein Wunder, dass man die Regeln für Raser nun verschärft. Bisher waren die Konsequenzen lediglich Bußgelder und der Entzug des Führerscheins. Doch nun dürfen Ordnungskräfte auch das ganze Auto beschlagnahmen. Unser Nachbarland ist Vorreiter: Denn in Österreich darf die Polizei ab diesem Jahr das Auto der Verkehrssünder beschlagnahmen.

Bisher lediglich mit hohen Bußgeldern bestraft, soll die neue Maßnahme das zu schnelle Fahren auf den Straßen Österreichs und die damit verbundene Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer unterbinden. Die Regelung greift, sobald ein Auto innerorts mehr als 60 Kilometer pro Stunde über dem geltenden Tempolimit liegt. Außerhalb gelten 70 Kilometer pro Stunde. Berichten zufolge soll die neue Regelung bereits im März in Kraft treten.

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Auch deutsche Autofahrer sind betroffen

Diese Maßnahme gilt jedoch nicht nur für Einheimische, denn auch die Besucher Österreichs müssen sich an die vorgegebenen Regeln halten. Tun sie dies nicht, wird auch ihr Auto beschlagnahmt. Dies kann in manchen Fällen mit drastischen Konsequenzen verbunden sein. Denn wer das Tempolimit zu weit überschreitet, dem droht der Verlust seines Autos für immer. Rast man beispielsweise innerorts mehr als 80 Kilometer pro Stunde zu schnell durch die Straßen, ist die Polizei dazu berechtigt, den Wagen direkt an Ort und Stelle zu beschlagnahmen. Anschließend wird das Auto dann versteigert.

Wann und ob diese neue Maßnahme auch in Deutschland Einzug hält, bleibt abzuwarten. Dennoch wird sie vielen Rasern in Österreich wohl eine Lehre sein und zukünftig die Opferzahl durch Unfälle stark verringern.