Neues Urteil: Jetzt droht Falschparkern der Führerscheinentzug

Falschparker in der Fußgängerzone
Aufregung wegen Falschparkern in der Fußgängerzone. © Ines49265168/Twitter/Screenshot

Wer falsch parkt, kann seinen Führerschein verlieren. Dies besagt nun ein neues Gerichtsurteil aus Berlin.

Notorische Falschparker sind immer wieder ein Ärgernis. Jetzt gibt es dazu ein neues Gerichtsurteil. Wer ständig falsch parkt, muss künftig auf das Auto verzichten. Denn in besonders schweren Fällen droht der Entzug des Führerscheins.

So lautet das Urteil

Ein Autofahrer, der innerhalb eines Jahres mehr als 150 Parkverstöße begeht, ist zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet und ihm kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies entschied jetzt das Verwaltungsgericht in Berlin. Das Urteil (Az. VG 4 K 456/21) wurde am Montag bekannt.

Das Verwaltungsgericht wies damit die Klage eines Mannes gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zurück. Das Amt erfuhr im Juli 2021, dass gegen den Mann innerhalb eines Jahres 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten geführt wurden. Darunter waren 59 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dies erklärt das Gericht. Zudem entzog die Behörde dem Fahrer nach der Anhörung die Fahrerlaubnis. Er wandte ein, andere Personen begingen die Verstöße mit drei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen. Zudem sei er beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

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Verwaltungsgericht ließ den Einwand nicht gelten

Die Behörde ging von mangelnder Eignung des Klägers aus. Zu Recht, findet auch das Verwaltungsgericht. Zwar sind Bagatellverstöße bei der Prüfung der Fahreignung nicht von Belang, in diesem Fall ist das jedoch anders. Denn der Kraftfahrer ist offensichtlich nicht willens, im Interesse eines geordneten Verkehrs bestimmte Vorschriften zu beachten.

Das zeigt sich auch daran, dass der Kläger die Verstöße fast ausnahmslos im Wohnumfeld beging. Zudem ist nicht relevant, ob womöglich Familienangehörige oder Freunde für die Verstöße verantwortlich sind. Wer durch zahlreiche ihm zugehende Bußgeldbescheide erfahre, dass Personen, die sein Fahrzeug benutzten, laufend gegen Verkehrsvorschriften verstießen, und dagegen nichts unternehme, zeige „charakterliche Mängel“. Diese wiesen ihn selbst als ungeeigneten Verkehrsteilnehmer aus. Dies entschied das Gericht.