Parken in zweiter Reihe: Hier drohen bis zu 110 Euro Bußgeld

Foto: Stadt Karlsruhe

Wer in zweiter Reihe parkt, muss dafür zahlen. Und zwar nicht wenig. Für dieses Vergehen drohen mittlerweile teure Bußgelder.

Dass Parken in zweiter Reihe verboten ist, weiß mittlerweile jeder. Trotzdem machen es viele. Oft nur kurz. Halten in zweiter Reihe dagegen ist erlaubt. Doch wo ist die Grenze.

Parken in zweiter Reihe ist verboten

Während das Parken in zweiter Reihe verboten ist, ist das Halten dort erlaubt. Autofahrer dürfen kurz halten. Auch in zweiter Reihe. Zum Beispiel zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Für Autofahrer gelten dieselben Regeln wie für Taxen: Es darf niemand behinder werden und es müssen mindestens zwei Autos nebeneinander passen.

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Wichtig zu wissen ist dabei: Wer länger als drei Minuten hält, parkt bereits. Außerdem müssen die Fahrer ihr Fahrzeug immer im Blick behalten. Sie müssen das Auto jederzeit wegfahren können. Ansonsten halten sie nicht, sondern parken – und das kann teuer werden.

Unzulässiges Halten kostet ebenfalls

Halten in der zweiten Reihe ist gestattet. Doch wer sich nicht an die Regeln hält, muss ebenfalls tief in die Tasche greifen.

Unzulässige Halten in der zweiten Reihe wird mit einem Bußgeld von 55 Euro bestraft.

Wird dabei ein anderes Fahrzeug oder eine Person behindert, werden zusätzliche 70 Euro fällig.

Bei einer Gefährdung fallen 80 Euro an, zusätzlich gibt es einen Punkt. Bei einem unzulässigen Halten mit Unfallfolge müssen Verursacher mit 100 Euro und einem Punkt rechnen.

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Gilt das Abstellen den Autos nicht als Halten, sondern als Parken, kann es ebenfalls teuer werden.

Parkt ein Autofahrer länger als 15 Minuten in zweiter Reihe, muss er 85 Euro bezahlen. Auch hier gibt es zusätzlich einen Punkt.

Auch hier wird es teurer, wenn eine Behinderung oder eine Gefährdung hinzukommt. Bei Parken in der zweiten Reihe mit Unfallfolge fallen 110 Euro an. Auch hier wird ein zusätzlicher Punkt vergeben.

Auch auf einem Supermarktparkplatz gelten diese Regeln.

Wer zugeparkt wird, muss es beweisen

Wird jemand von einem anderen Auto in der zweiten Reihe zugestellt, sollte er Fotos machen. Außerdem das Kennzeichen notieren. Auch die Kontaktdaten von Zeugen sind sinnvoll.

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Damit kann man eine Anzeige bei der Polizei stellen.