400 Euro: Neuer Zuschuss für weitere Millionen Bürger freigegeben

Eine weibliche Hand hält mehrere Hundert-Euro-Scheine. Sie blättert durch die Banknoten und zählt sie. Die Scheine leuchten grün und es sind sowohl alte, als auch neue Geldscheine dabei.
Symbolbild © istockphoto/yul38885 yul38885

In kaum einem anderen Land gibt es so viele Subventionen vom Staat wie in Deutschland. Jetzt wurde ein weiterer Zuschuss freigegeben. Mehrere Millionen Bürger dürfen sich freuen.

Natürlich läuft es auch hierzulande alles andere als perfekt. Aber wenn es um Leistungen vom Staat geht, liegt Deutschland weltweit ganz vorn. Passend dazu hat man jetzt den nächsten Zuschuss für mehrere Millionen Bürger freigegeben. Und das Beste: Man kann die Förderung ab sofort ohne Weiteres beantragen. Wer ist berechtigt und wie hoch fallen die Hilfen aus?

Für mehrere Millionen Bürger

In Deutschland gibt es viele Regeln und Vorschriften. Aber die ganze nervige Bürokratie hat tatsächlich auch gute Seiten. Jeder, der schon mal seine Steuererklärung gemacht hat, weiß, wovon die Rede ist. Und jeder, der schon einmal BAföG beantragt hat, kennt den Gedanken, den Antrag links liegen zu lassen – einfach deshalb, weil dieser so unnötig kompliziert ist. Allerdings gucken einen Menschen aus anderen Ländern dabei gern an und fragen: BAföG? Man kriegt Geld vom Staat fürs Studieren? Woanders müssen Familien nämlich Kredite aufnehmen, damit das Kind studieren kann. BAföG klingt in anderen Regionen paradiesisch. Und jetzt hat man tatsächlich noch einen weiteren Zuschuss freigegeben. 17 Millionen Bürger haben ab sofort Anspruch auf die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

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Genau genommen gab es die Arbeitnehmersparzulage auch schon vorher. Allerdings haben sich seit 2024 die Regeln so gelockert, dass nun auch Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro und Verheiratete, die jährlich bis zu 80.000 Euro verdienen, Anspruch auf die staatliche Förderung haben. Da die alten Einkommensgrenzen – 20.000 Euro beziehungsweise 40.000 Euro – noch aus dem Jahr 1999 stammten, war es höchste Zeit, diese anzupassen.

Zuschuss freigegeben

Und wofür ist diese Arbeitnehmersparzulage eigentlich gut? Die Arbeitnehmersparzulage ist dazu da, Arbeitnehmern zu helfen, Geld zu sparen. Der Staat gibt einen kleinen Bonus, wenn Arbeitnehmer bestimmte Sparformen nutzen. Dadurch sollen sie ermutigt werden, für die Zukunft vorzusorgen und sich finanziell abzusichern. Die Arbeitnehmersparzulage erhält man für sogenannte vermögenswirksame Leistungen. Das sind Investmentfonds, also unter anderem Aktien, oder Bausparverträge. Fonds fördert der Staat mit bis zu 20 Prozent, wobei diese nicht mehr als 400 Euro jährlich umfassen dürfen. 80 Euro erhält man somit jährlich als Zuschuss aus der Staatskasse. Für einen Bausparvertrag, der nicht höher als 470 Euro im Jahr kostet, bezahlt der Staat 9 Prozent, was einer jährlichen Auszahlung von 42 Euro entspricht. Wer sich in beiden Fällen den Höchstsatz sichern kann, kommt also auf eine Förderung von 122 Euro pro Jahr.