Ab Januar: Deutscher Pass wird abgeschafft – Millionen betroffen

Ein deutscher Pass liegt auf einem Tisch.
Symbolbild © imago/Eckhard Stengel

Bürger aufgepasst: Ab Januar wird ein deutscher Pass abgeschafft. Millionen Menschen sind davon betroffen. Was es in Zukunft zu beachten gilt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Ab Januar wird ein deutscher Pass nun endgültig abgeschafft. Davon sind Millionen Bürger in Deutschland betroffen. Wer also zukünftig reisen will, sollte folgende Dinge beachten.

Bereits im Juli beschlossen

Schon im Juli dieses Jahres hat der Bundestag beschlossen, einen bestimmten deutschen Pass abzuschaffen. Der Bundesrat stimmte der Änderung schließlich Ende September zu. Nun können Bürger den Pass ab Januar 2024 nicht mehr beantragen. Dies bedeutet, dass man bei der Abreise in ein anderes, nicht zu der EU gehöriges Land, nun ein anderes Reisedokument benötigt. Dies ist auch eine finanzielle Umstellung. Denn der Pass war äußerst beliebt, weil er so billig war.

Es geht um den Kinderreisepass, den man bislang für 13 Euro beantragen konnte. Dieser gilt für Kinder unter 12 Jahren und ist ein Jahr lang gültig. Dennoch mussten Eltern darauf achten, schon vor Ablauf dieser Frist ein neues Ausweisdokument zu beantragen, da Babys und Kleinstkinder sich äußerlich stark verändern und das Dokument so schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht mehr anerkannt wird. Der normale Reisepass für Personen unter 24 Jahren kostet 37,50 und ist damit deutlich teurer. Er war jedoch auch sechs Jahre gültig und enthielt – im Gegensatz zu einem Kinderreisepass – einen Chip.

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Das ist ab 2024 neu

Da es mit dem Kinderreisepass viele Probleme gab, sollen Kinder ab dem 1. Januar 2024 genauso einen Reisepass benötigen wie ihre Eltern. Innerhalb der Europäischen Union, der Türkei sowie der Staaten aus dem Schengenraum außerhalb Europas – dazu zählen Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – benötigen Eltern und ihre Kinder nur einen Personalausweis. Der elektronische Reisepass für die Kinder ist höchstens sechs Jahre lang gültig.

Es gilt auch weiterhin, dass ein Pass abgelehnt werden kann, wenn sich das Aussehen des Kindes zu stark von dem Bild auf dem Ausweisdokument unterscheidet. Daher sollten Eltern unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragen. Das gilt auch für Pässe mit noch lang andauernder Gültigkeit.