Ausgeschlossen: Erste Schule verbietet Jogginghosen für Schüler

Person trägt eine blaue Jogginghose und beige Sneakers
Symbolbild © istockphoto/undefined undefined

In einer Sekundarschule im Rheinisch-Bergischen Kreis wird in einer neuen Kleiderordnung das Tragen von Trainingsanzügen und Jogginghosen verboten.

Immer wieder kommen Diskussionen um eine Kleiderordnung an Schulen auf. Da in Deutschland eine Schuluniform weniger verbreitet ist, sind die Schüler eigentlich relativ frei in der Wahl der Kleidung, welche sie in der Schule tragen möchten.

Neue Kleiderordnung an Schule in Wermelskirchen

Oftmals gibt es Berichte über Schulen, die zu kurze Hosen oder Röcke verbieten. Nun überrascht eine Schule in Wermelskirchen in Nordrhein-Westfalen mit ihrer neuen Kleiderordnung.

Die Sekundarschule von Wermelskirchen möchte demnach das Tragen von Jogginghosen verbieten. Kommen Schüler trotzdem in Jogginghose zur Schule, werden sie wieder nach Hause geschickt. Dies sei laut mehreren Medienberichten auch schon mehrmals passiert.

Unverständnis bei den Eltern

Die Eltern der Schüler sind wütend und entsetzt über die harte Durchsetzung der Regel. Denn das Suspendieren gilt als eine der härtesten Maßnahmen gegen Regelverstöße in Schulen. Ebenso stehen die Kinder eventuell ja auch vor verschlossener Haustür, wenn sie nach Hause geschickt werden, so die Eltern. Denn es ist möglich, dass die Eltern bei der Arbeit und gar nicht zu Hause sind.

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In einem Elternbrief drohte die Schule zuvor bereits an, die Schüler in Einzelfällen zum Umziehen nach Hause zu schicken. Laut Angaben der Eltern wurden seit Erhalt des Briefs Anfang März jedoch mehr als fünfzig Schüler nach Hause geschickt, da deren Kleidung nicht der Ordnung entspreche.

Reaktionen der Schule

Die Schule wolle laut eigener Aussage die Schüler auf das spätere Arbeitsleben vorbereiten, in welchem Angestellte ihren Kleidungsstil ebenfalls entsprechend wählen müssen. Ebenfalls sei die Kleiderordnung eine legitime Maßnahme, da die Schüler weiterhin viel Entscheidungsfreiheit haben. Bereits 2018 habe man den Grundstein für die Kleiderordnung mit einem Konferenzbeschluss gelegt.

An der Sekundarschule in Wermelskirchen sind neben der Jogginghose auch folgende Dinge untersagt:

  • Verhüllen des Kopfes (Ausnahme: religiöse Gründe)
  • Entblößte Haut im Bauchbereich
  • Tragen von Leggings
  • Weite Ausschnitte (Ober- und Unterkörper)
  • Tragen von unangemessenem Text und Bild auf Kleidung